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Die PKD-Codes sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmensregistrierung in Polen. Für einen deutschen Manager, der in Polen investiert, bedeutet dies: Man muss sich mit der Nomenklatur der Wirtschaftszweige vertraut machen und die eigene Geschäftstätigkeit in dieses Schema einordnen. Die Einführung der PKD 2025 hat das System auf den neuesten Stand gebracht und mit der EU-Systematik NACE Rev. 2.1 in Einklang gebracht. Damit ist gewährleistet, dass auch ein ausländischer Unternehmer die entsprechenden Codes relativ leicht finden kann – oft entsprechen sie den in ganz Europa üblichen Branchenklassifikationen. Die sorgfältige Wahl der richtigen PKD-Codes bei der Gründung einer Sp. z o.o. ist aus den genannten Gründen essenziell: Sie sichert Compliance mit den polnischen Vorschriften, ermöglicht dem Unternehmen die Teilnahme an branchenspezifischen Programmen und verhindert mögliche rechtliche Probleme in der Zukunft. In der Planungsphase eines Markteintritts in Polen sollte daher die Bestimmung der PKD-Codes ebenso viel Beachtung finden wie etwa die Wahl der Rechtsform oder die steuerliche Beratung.
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Die sog. Polska Klasyfikacja Działalności (PKD) ist die polnische Klassifikation der wirtschaftlichen Tätigkeiten. Sie dient dazu, jede Art von Geschäftstätigkeit durch einen standardisierten Code zu kennzeichnen. Dieses System wird in der öffentlichen Statistik, in behördlichen Registern und sogar im Rechnungswesen verwendet. Jeder Unternehmer, der in Polen ein Unternehmen registriert (sei es ein Einzelunternehmen oder eine Kapitalgesellschaft), muss dabei PKD-Codes angeben, welche den Gegenstand der Geschäftstätigkeit präzise beschreiben.
Die PKD umfasst ein hierarchisches Fünf-Ebenen-System von Klassifikationen, ähnlich dem in ganz Europa gebräuchlichen System. Es gibt 21 Sektionen (gekennzeichnet durch Buchstaben A–U), unterteilt in Abteilungen (zweistellige Nummern), Gruppen, Klassen und schließlich sehr spezifische Unterklassen, die durch einen fünften alphanumerischen Stellenkode dargestellt werden. Zum Beispiel steht der Code „56.10.A“ für stationäre Gastronomiebetriebe (Restaurants), während „56.10.B“ mobile Gastronomie (Imbisswagen u.Ä.) bezeichnet – diese feinen Unterschiede werden durch den fünften Zeichen (hier „A“ bzw. „B“) deutlich gemacht, der nationale Besonderheiten abbildet. Insgesamt enthält die PKD 2025 in der Unterklassen-Ebene 654 verschiedene, genau definierte Tätigkeitsarten.
PKD-Codes werden bei allen offiziellen Unternehmensanmeldungen in Polen verpflichtend verwendet. Sie erscheinen in öffentlichen Registern und Datenbanken und geben Auskunft darüber, in welchen Branchen und Tätigkeitsfeldern ein Unternehmen aktiv ist. Dies ermöglicht eine einheitliche Beschreibung und Klassifizierung von Unternehmen nach Branchenzweigen. Damit können z.B. Behörden und statistische Ämter Unternehmen nach Branchen gruppieren, die Struktur der Wirtschaft analysieren und Branchentrends beobachten. Darüber hinaus werden PKD-Codes in verschiedenen Rechtsvorschriften herangezogen – etwa bei der Gestaltung von Förderprogrammen oder spezifischen Unternehmerpflichten – um bestimmte Branchen eindeutig zu identifizieren. Für Unternehmen bedeutet dies, dass der PKD-Code nicht nur eine Formalität ist, sondern ihren Tätigkeitsbereich offiziell festlegt und in vielen Zusammenhängen (etwa statistisch und rechtlich) relevant ist.
Zum 1. Januar 2025 hat Polen eine neue Klassifikation der Tätigkeiten, PKD 2025, in Kraft gesetzt. Diese ersetzt die bis dato gültige PKD 2007. Die Aktualisierung wurde erforderlich, da sich die Wirtschaft seit 2007 erheblich gewandelt hat – neue Branchen sind entstanden und technologische wie gesellschaftliche Veränderungen haben das Tätigkeitsspektrum von Unternehmen erweitert. Die bisherige Klassifikation aus 2007 entsprach nicht mehr vollständig den aktuellen Marktrealitäten und deckte z.B. moderne digitale Geschäftsmodelle, Aspekte der Kreislaufwirtschaft oder der Biotechnologie/Bioökonomie nicht genügend ab.
Die PKD 2025 wurde daher geschaffen, um neue Arten von Tätigkeiten abzubilden, die in den letzten Jahren in der Wirtschaft aufgekommen sind. Gleichzeitig wurde bei traditionellen Branchen eine größere Präzision in den Beschreibungen eingeführt, sodass Unternehmen ihre Geschäftsfelder nun passender und detaillierter zuordnen können. Insgesamt soll die neue Klassifikation übersichtlicher sein und es ermöglichen, Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur effektiv zu beobachten.
Die rechtliche Grundlage für PKD 2025 ist eine Verordnung des polnischen Ministerrats vom 18. Dezember 2024, die am 27. Dezember 2024 im polnischen Gesetzblatt veröffentlicht wurde. Dadurch wurde festgelegt, dass das neue Klassifikationssystem ab dem 1. Januar 2025 verbindlich gilt. Mit Einführung der PKD 2025 müssen nun alle Unternehmen sowie Behörden und Register auf die neuen Codes umstellen. Diese Umstellung betraf insbesondere zentrale Register wie das REGON-Unternehmensregister, den Landesgerichtsregister (KRS) und das Gewerberegister (CEIDG), die alle ihre Systematik auf PKD 2025 angepasst haben.
Die Reform der PKD steht in engem Zusammenhang mit der europäischen Klassifikation NACE (Statistical Classification of Economic Activities in the European Community). PKD 2025 ist das polnische Gegenstück zu NACE Rev. 2.1, der überarbeiteten EU-weiten Wirtschaftsklassifikation, die ab 2025 in der gesamten Europäischen Union verbindlich ist. NACE (frz.: Nomenclature des Activités Économiques) bildet die Grundlage für die Klassifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten in Europa und wurde zuletzt 2006 (NACE Rev. 2) grundlegend aktualisiert. Seitdem hat sich die EU-Wirtschaft jedoch stark weiterentwickelt, sodass eine Aktualisierung notwendig wurde. In den Jahren 2018–2021 arbeitete Eurostat gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten an der neuen NACE-Struktur (Rev. 2.1), die schließlich im Mai 2022 offiziell angenommen wurde. Diese neue Version umfasst ebenfalls eine Reihe von neuen Positionen für aufkommende Tätigkeitsfelder, behält aber dort die bewährte Struktur bei, wo keine Änderung nötig war.
Ab 2025 werden europaweit statistische Auswertungen auf Basis von NACE Rev. 2.1 durchgeführt. Alle EU-Mitgliedsländer sind angehalten, ihre nationalen Klassifikationen entsprechend anzupassen, um eine harmonisierte Datenerfassung und Vergleichbarkeit sicherzustellen. Polen hat dies mit der PKD 2025 vollzogen – die nationale Systematik wurde an die europäische Vorlage angeglichen. Bis zur Ebene der vierstelligen Klassen sind die PKD-Codes identisch mit den NACE-Codes; darüber hinaus gibt es in der PKD (wie erwähnt) eine fünfte Ebene für national definierte Unterklassen, wo Polen eigene Feinunterteilungen vornimmt. Dadurch bleibt die internationale Vergleichbarkeit gewährleistet, während zugleich landesspezifische Besonderheiten abgebildet werden können. Insgesamt führt die PKD 2025 zu EU-weit abgestimmten Branchenstatistiken. Unternehmen profitieren davon, dass ihre Tätigkeiten nun EU-weit nach gleichen Kriterien kategorisiert sind, was z.B. bei länderübergreifenden Analysen oder Reporting-Pflichten Einheitlichkeit schafft.
Unser Hinweis:
Die vollständige NACE Rev. 2.1 Systematik ist öffentlich zugänglich, z.B. über die [-->] Eurostat-Webseite. Auch das polnische Hauptstatistikamt GUS bietet Online-Werkzeuge an, um in der PKD-Klassifikation nach Schlagworten zu suchen und die Beschreibungen der Codes einzusehen. So können Unternehmen den passenden Code für ihre Tätigkeit ermitteln. Die offizielle polnischsprachige Suchmaschine für die PKD-2025-Codes ist unter folgendem Link verfügbar:
https://klasyfikacje.stat.gov.pl/Pkd2025
Die Einführung der PKD 2025 betrifft sowohl neu gegründete als auch bereits bestehende Unternehmen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt die neue Klassifikation verbindlich in allen öffentlichen Registern, darunter insbesondere im Krajowy Rejestr Sądowy (KRS) – dem polnischen Handelsregister – sowie im CEIDG-Gewerberegister. Damit müssen alle Neuregistrierungen ab 2025 ihre Geschäftstätigkeit mit PKD-2025-Codes angeben. Zugleich wurde eine Übergangszeit eingeräumt, damit bestehende Firmen von der alten auf die neue Systematik wechseln können.
Neugründungen ab 2025: Alle ab dem 1. Januar 2025 neu angemeldeten Unternehmen, einschließlich neu gegründeter Sp. z o.o., müssen direkt die PKD 2025-Codes verwenden. Das Registrierungsformular im elektronischen Verfahren über das S24- und PRS-Portal ist bereits auf die neue Klassifikation umgestellt. Ältere PKD-2007-Codes werden in Anträgen nicht mehr akzeptiert.
Bestehende Unternehmen: Unternehmen, die vor 2025 registriert wurden, erhielten eine Übergangsfrist von 2 Jahren, um ihre PKD-Codes auf die neue Klassifikation umzustellen. Bis spätestens 31. Dezember 2026 müssen sie also ihre im Register eingetragenen Tätigkeits-Codes aktualisieren. Erfolgt während dieser Übergangszeit eine Änderung des Firmeneintrags (z.B. wegen Änderung des Sitzes oder des Geschäftsgegenstandes), so wird im Zuge dessen auch eine Aktualisierung der PKD-Codes verlangt – das elektronische System (insbesondere im CEIDG für Einzelunternehmer) erzwingt bei jeder Änderung die Angabe der passenden PKD-2025-Codes. Unternehmen sollten die Klassenbeschreibungen der neuen PKD sorgfältig prüfen und die am besten zutreffenden Codes wählen, anstatt sich nur auf automatisierte Umsetzungen zu verlassen. Insbesondere wenn ein alter PKD-2007-Code in mehrere neue Codes aufgespalten wurde, ist eine manuelle Auswahl ratsam: In solchen Fällen würde das Statistikamt GUS zwar einen Standardcode automatisch zuordnen, dieser spiegelt aber unter Umständen nicht exakt die tatsächliche Tätigkeit des Unternehmens wider. Durch proaktives Melden der korrekten neuen Codes kann das Unternehmen sicherstellen, dass sein Eintrag weiterhin den realen Geschäftsaktivitäten entspricht.
Automatische Umstellung ab 2027: Nach Ablauf der Übergangsfrist ist geplant, alle verbleibenden alten Codes automatisiert auf PKD 2025 zu überführen. Stichtag hierfür ist der 1. Januar 2027. Das Statistikamt hat dafür sogenannte “Klucze przejścia” – Übergangsschlüssel bzw. Zuordnungstabellen – definiert, die festlegen, welcher neue PKD-2025-Code dem jeweiligen alten PKD-2007-Code entspricht. Diese finden sich als Anhang der PKD-Verordnung. Wo eins-zu-eins Entsprechungen vorliegen, ist die automatische Umstellung unproblematisch. In Fällen jedoch, in denen ein alter Code mehrere potentielle Nachfolger hat (1:n-Zuordnung), entscheidet der vordefinierte Schlüssel über den neuen Code – dieser könnte, wie oben erwähnt, nicht immer die spezifische Nische des Unternehmens treffend beschreiben. Daher wurde von Behörden betont, dass Unternehmen mit solchen Tätigkeiten möglichst eigeninitiativ die passende Neueinstufung vornehmen sollten. Nach 2026 werden die alten PKD-2007-Codes vollständig außer Geltung gesetzt; ab 2027 existieren in allen Registern nur noch PKD-2025-Einträge.
Während der Übergangsphase durften in einigen Kontexten (z.B. internen statistischen Auswertungen oder Dokumentationen) noch beide Codeversionen parallel verwendet werden, doch in der Praxis bedeutet die Umstellung für Unternehmen: Spätestens Ende 2026 muss die offizielle Firmendokumentation und Registrierung auf dem neuesten Stand sein. Die breite Verwendung der PKD in Verwaltung und Statistik macht diese Anpassung unumgänglich. Unternehmen, die die Frist versäumen, werden zwar automatisch umgestellt, sollten aber die resultierenden Änderungen prüfen.
Für einen ausländischen Geschäftsführer oder Investor, der in Polen eine Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (Sp. z o.o.) – vergleichbar mit einer GmbH – gründen möchte, sind die PKD-Codes von besonderer Relevanz. Sie definieren den offiziellen Geschäftszweck der Gesellschaft und müssen bereits im Gründungsprozess präzise festgelegt werden. Im Formular zur Eintragung ins Handelsregister KRS (bzw. im Gesellschaftsvertrag) wird die „przedmiot działalności“ – also der Unternehmensgegenstand – anhand von PKD-Codes angegeben.
Gemäß geltendem polnischem Recht können im Landesgerichtsregister (KRS) pro Unternehmen höchstens 10 PKD-Codes als Unternehmensgegenstand eingetragen werden. Diese Beschränkung geht auf eine Gesetzesänderung von 2014 zurück, durch die die vormals unbegrenzt mögliche Anzahl an im KRS eintragbaren Tätigkeitsbereichen gedeckelt wurde.
Dabei ist einer dieser Codes als Haupttätigkeit (überwiegender Gegenstand) auf der Ebene der Unterklasse anzugeben – dieser wird an erster Stelle genannt und stellt den wesentlichen Geschäftsbereich dar, oft den mit dem größten Anteil am Umsatz. Die weiteren Codes beschreiben Neben- oder Nebentätigkeiten, die das Unternehmen ebenfalls auszuüben beabsichtigt.
Im polnischen KRS-Handelsregister KRS werden ausschließlich solche PKD-Codes erfasst, die auch im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung als Unternehmensgegenstand formuliert sind. Das Registergericht prüft bei Anmeldung einer neuen Gesellschaft oder einer Änderung, ob die angegebenen Tätigkeiten mit dem im Gesellschaftsvertrag definierten Unternehmensgegenstand übereinstimmen. Eine Eintragung von Codes, die nicht durch den Vertrag abgedeckt sind, ist unzulässig. Daher kann man zwar einzelne PKD-Codes im Register ändern oder austauschen, ohne den Gesellschaftsvertrag zu ändern – allerdings nur, sofern der Vertrag die jeweilige Tätigkeit bereits vorsieht. Soll ein vollkommen neuer Tätigkeitsbereich hinzugefügt werden, muss zuvor der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert werden.
Es ist ratsam, die Codes so zu wählen, dass alle geplanten Tätigkeiten erfasst sind. Man kann in der Gründungsphase ruhig großzügig denken und alle naheliegenden Geschäftsbereiche angeben – das schließt zukünftige Erweiterungen mit ein, sofern sie absehbar sind. Zwar kann man PKD-Codes später immer noch ergänzen oder ändern, doch jede Änderung erfordert einen formellen Antrag auf Änderung des KRS-Eintrags (inklusive notarieller Beurkundung, falls der Gesellschaftsvertrag angepasst werden muss). Daher spart ein vorausschauend gewähltes Set an PKD-Codes Zeit und Aufwand.
In der Vergangenheit war es in Polen üblich – insbesondere bei Gründungen durch einheimische Unternehmer –, den Unternehmensgegenstand in der Satzung möglichst breit zu fassen und eine sehr große Zahl von PKD-Codes aufzulisten. Oft erstreckte sich die Liste der vorgesehenen Tätigkeiten über mehrere Seiten des Gesellschaftsvertrags, während andere Bestimmungen knapp gehalten waren. Man vertrat zwar die Auffassung, dass eine Gesellschaft nicht notwendigerweise in allen Bereichen aktiv sein muss, die im Vertrag genannt sind, doch sollte sie sich für alle Eventualitäten absichern. Diese Praxis der sehr umfangreichen Tätigkeitensklauseln wurde jedoch zunehmend als überzogen und potenziell missbräuchlich angesehen. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit der oben erwähnten Beschränkung auf zehn Codes im öffentlichen Register. Seitdem müssen Gründer und Unternehmen eine Fokussierung vornehmen und die wichtigsten zehn Tätigkeitsfelder priorisieren. Seit dem 1. Dezember 2014 dürfen also in der KRS-Eintragung nur noch bis zu zehn Positionen aufgeführt werden, darunter ein Hauptgegenstand der Tätigkeit auf Unterklassen-Niveau. Bestehende Unternehmen waren verpflichtet, bei ihrer nächsten Datenänderung im Register diese Vorgabe umzusetzen, spätestens jedoch binnen fünf Jahren ab Inkrafttreten, also bis Ende 2019.
Wichtig zu betonen ist, dass die Eintragung oder Nennung bestimmter PKD-Codes keine Verpflichtung bedeutet, tatsächlich in all diesen Bereichen tätig zu werden. Andererseits riskiert ein Unternehmen, das fröhlich außerhalb seines im Gesellschaftsvertrag festgelegten Tätigkeitsbereichs wirtschaftet, – salopp gesagt – dass der Steuerberater beim nächsten Jahresabschluss ratlos mit den Schultern zuckt, weil gewisse Ausgaben einfach nicht mehr als Betriebsausgaben durchgehen wollen. Und das – wie Sie selbst am besten wissen – kann den unternehmerischen Elan schnell auf eine sehr buchhalterische Weise bremsen.
Der Unternehmensgegenstand ist ein zwingender Bestandteil jedes Gesellschaftsvertrages in Polen (bei Sp. z o.o. geregelt etwa in Art. 157 §1 Ziff. 2 KSH - HGGB). Das Gesetz schreibt jedoch keine bestimmte Form für die Beschreibung des Gegenstands vor. Insbesondere besteht kein ausdrücklicher Zwang, die Tätigkeiten im Vertrag mittels der PKD-Codes zu bezeichnen. Theoretisch könnte der Unternehmensgegenstand auch rein verbal umschrieben werden.
In der unternehmerischen Praxis hat es sich jedoch nahezu vollständig durchgesetzt, den Gegenstand mithilfe der offiziellen PKD-Systematik zu definieren. Diese Vorgehensweise hat handfeste Vorteile: Zum einen erleichtert sie die Anmeldung beim Registergericht, da der im Vertrag genannte Gegenstand bereits den KRS-Anforderungen entspricht. Zum anderen wird dadurch die spätere Zuordnung im Statistikwesen (REGON/Statistikamt) vereinfacht. Wenn die Vertragsformulierung direkt die PKD-Klassifizierung übernimmt, müssen Vorstände und Behörden den Text nicht aufwendig zuordnen.
In der Tat müsste der Vorstand bei Eintragung in KRS-Register jeden freien Beschreibungstext erst in PKD-Codes überführen, falls der Vertrag nicht ohnehin die Codes enthält. Nahezu alle Unternehmen in Polen – ob lokal oder mit ausländischen Gesellschaftern – definieren daher ihre Tätigkeitsbereiche im Gesellschaftsvertrag anhand der einschlägigen PKD-Codes, inklusive der Bezeichnungen gemäß der Verordnung über die PKD. Dies wird aber aus praktischen Gründen dringend empfohlen.
Zu beachten ist, dass im Vertrag (anders als im KRS-Formular) kein Hauptcode gesondert markiert werden muss und die Zahl der aufgeführten Codes nicht begrenzt ist. Die Gesellschafter können also theoretisch mehr als zehn Tätigkeiten vereinbaren – allerdings erscheinen davon wie erwähnt maximal zehn im Register.
Im Falle Ihrer Bestellung einer AHK-Vorratsgesellschaft über unsere Kammer erfolgt die Registrierung dieser Gesellschaft durch Nutzung des polnischen Online-Systems S24 (das vom polnischen Justizministerium angeboten wird), das – zumindest theoretisch – eine Eintragung innerhalb von 24 Stunden ermöglicht. Für die Gründung einer Gesellschaft im Online-System S24 ist die Angabe von PKD-Codes unabdingbar. Das elektronische Standardformular lässt sich nicht abschließen, ohne aus der Dropdown-Liste die passenden Tätigkeitskategorien auszuwählen.
Beim Ausfüllen der Mustersatzung im S24-Portal wird der Nutzer Schritt für Schritt gezwungen, den Unternehmensgegenstand anhand der PKD 2025 anzugeben – eine Umgehung oder das Freilassen dieses Feldes ist technisch nicht möglich. In unserem Fall bedeutet dies, dass wir bereits im Rahmen der ersten Anmeldung alle relevanten PKD-Codes parat haben müssen. Die Satzung der über S24 gegründeten Gesellschaft enthält dann von Anfang an die codierten Tätigkeitsbeschreibungen. Sollte später eine Änderung des Unternehmensgegenstands gewünscht sein, kann bei S24-Gesellschaften auch online eine Satzungsänderung (Beschluss der Gesellschafter) vorgenommen werden. Dennoch bleibt es entscheidend, gleich zu Beginn die passenden Codes auszuwählen, um Nachträge zu vermeiden. Wir weisen zudem darauf hin, dass im Rahmen der von uns begleiteten Übernahme einer S24-Gesellschaft direkt nach dem Abschluss eines Erwerbsvertrages über die Anteile an der AHK-Vorratsgesellschaft eine Gesellschafterversammlung stattfindet, bei der sich die Mehrheit unserer Mandanten für die Annahme einer modernen, erweiterten Fassung des Gesellschaftsvertrags entscheidet – was zugleich eine geeignete Gelegenheit darstellt, die Auswahl der PKD-Codes gemeinsam zu überprüfen, zu ergänzen oder gegebenenfalls zu korrigieren.
Zur Veranschaulichung seien einige PKD-Codes aufgeführt, die für ein typisches IT-Unternehmen in Polen relevant sind. Ein solcher Betrieb – etwa ein Softwarehaus oder IT-Dienstleister mit eigener Server-Infrastruktur – würde seinen Gegenstand häufig mit folgenden Codes abbilden:
PKD 62.10.B – Sonstige Tätigkeiten im Bereich der Programmierung (alle Programmierdienstleistungen außerhalb spezifischer Software-Verlage oder Spieleentwicklung)
PKD 62.20.A – Tätigkeiten im Bereich der Cybersicherheit (IT-Sicherheitsdienstleistungen, z.B. Penetrationstests, Security Audit)
PKD 62.20.B – Sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit der IT-Beratung sowie der Verwaltung von IT-Geräten (allgemeine Informatik-Beratung, IT-Projektmanagement, Betreuung von Hardware)
PKD 62.90.Z – Sonstige Dienstleistungen im Bereich der Informations- und Computertechnologie (alle übrigen IT-Serviceleistungen, die nicht anderweitig klassifiziert sind)
PKD 63.10.A – Tätigkeit im Bereich der Colocation von Rechenzentren sowie des Cloud-Computings (Betreiben von Rechenzentren, Server-Housing, Cloud-Dienste)
PKD 63.10.B – Dienstleistungstätigkeit im Bereich des DNS (Betrieb von DNS-Servern und damit verbundene Dienstleistungen)
PKD 63.10.C – Tätigkeit im Bereich von Content-Delivery-Network-Servern (CDN-Servern) (Bereitstellung von CDN-Diensten zur verteilten Auslieferung von Web-Inhalten)
PKD 63.10.D – Sonstige Dienstleistungen im Bereich der Recheninfrastruktur, der Datenverarbeitung, der Verwaltung von Websites (Hosting) und damit verbundene Tätigkeiten (alle weiteren Infrastruktur-Services wie Webhosting, Datenverarbeitungsdienste, Betrieb von Rechenzentren ohne Colocation, etc.)
Insgesamt deckt diese Auswahl den Kernbereich eines IT-Unternehmens ab – von Softwareentwicklung über IT-Beratung bis hin zu Serverbetrieb und Cloud-Services. Je nach Geschäftsmodell könnten noch weitere Codes in Betracht kommen, beispielsweise für Telekommunikationsdienste, Schulungen oder Handel mit Hardware, sofern relevant.
Ein deutscher Manager sollte sich aus den o.g. Gründen bei der Festlegung der PKD-Codes für seine polnische Sp. z o.o. ausreichend Zeit nehmen und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Die PKD-Codes einer Sp. z o.o. sind nicht bloß symbolisch, sondern haben handfeste rechtliche Konsequenzen für den Geschäftsbetrieb. Zum einen dürfen bestimmte regulierte Tätigkeiten (etwa Finanzdienstleistungen, Bildung, Gesundheit u.a.) nur ausgeübt werden, wenn sie im Unternehmensgegenstand stehen – teilweise sind hierfür auch spezielle Genehmigungen notwendig. Zum anderen erwarten Behörden, dass alle tatsächlich ausgeübten Geschäftsfelder im Register korrekt angemeldet sind. Sollte ein Unternehmen Umsätze außerhalb des eingetragenen Tätigkeitsbereichs erzielen, kann dies zu Problemen führen. Beispielsweise könnten polnische Finanzbehörden Einkünfte aus nicht angemeldeten Tätigkeiten als außerhalb der gewerblichen Sphäre erzielt betrachten. In der Folge könnten Betriebsausgaben für diese Tätigkeiten steuerlich nicht anerkannt werden, oder die Anwendung bestimmter vorteilhafter Steuerregelungen (sofern sie an die Art der Tätigkeit geknüpft sind) könnte verweigert werden. Im Extremfall stellt das bewusste Ausüben einer nicht angemeldeten Tätigkeit sogar eine Ordnungswidrigkeit dar – Art. 60 des polnischen Ordnungswidrigkeitengesetzes sieht hierfür Geldstrafen oder Freiheitsbeschränkungen vor.
Zudem spielen PKD-Codes in der Praxis der Geschäftswelt eine Rolle. Bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder beim Beantragen von Fördermitteln und EU-Subventionen wird häufig nach dem PKD-Code des Unternehmens gefragt, um sicherzustellen, dass das Unternehmen zur ausgeschriebenen Branche gehört oder förderberechtigt ist. Ein korrekt eingetragener Code kann hier den Zugang zu bestimmten Programmen und Aufträgen erleichtern. Ebenso können Statistiken und Berichte (sowohl von Behörden als auch z.B. von Banken oder Marktforschern) auf Branchenbasis erstellt werden, wobei die Zuordnung über PKD erfolgt – dies kann indirekt Einfluss darauf haben, wie ein Unternehmen von Dritten bewertet wird (Stichwort Branchenkennziffer in Bonitätsauskünften etc.).
Falls Unsicherheit besteht, ist es auch möglich, beim Klassifikationszentrum des Statistischen Amts eine offizielle Auskunft bzw. Interpretation einzuholen. Diese Hilfestellung wird genutzt, wenn ein Geschäftsmodell sehr neuartig oder vielschichtig ist und nicht eindeutig einer bestehenden Kategorie zuzuordnen scheint.
Nach der Gründung gilt: Ändert sich der Geschäftszweck, oder erweitert die Gesellschaft ihre Tätigkeiten, sollten umgehend die PKD-Einträge im KRS entsprechend aktualisiert werden. Eine solche Änderung des Eintrags ist in Polen in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach Aufnahme der neuen Tätigkeit vorzunehmen. Die Aktualisierung kann elektronisch über das KRS-Portal erledigt werden. Wichtig ist, dies vor oder spätestens zeitnah nach Beginn der neuen Tätigkeit zu tun, damit es – wie oben beschrieben – weder steuerliche Nachteile noch verwaltungsrechtliche Risiken gibt.
Zusammenfassend lässt sicht feststellen, dass die Einführung der Polnischen Klassifikation der Wirtschaftstätigkeiten (PKD 2025) bedeutende Änderungen für Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Polen mit sich bringt. Eine korrekte Anpassung der Tätigkeitscodes ist entscheidend, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Unser erfahrenes Team bietet Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung bei der Umsetzung dieser Änderungen. Wir verstehen, dass die Anpassung der Unternehmensdokumentation, der Einträge im Landesgerichtsregister (KRS) sowie der Daten in der statistischen REGON-Datenbank eine Herausforderung darstellen kann. Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem:
Lassen Sie uns diesen Prozess für Sie diskret, zuverlässig und effizient gestalten. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung – wir stehen Ihnen mit unserem Know-how und unserer Erfahrung zur Seite, um Ihr Unternehmen sicher durch die Umstellung auf die PKD 2025 zu führen.
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