AHK TECH
GERMAN TECHNOLOGY HUB
Rufen Sie uns an!
(+48) 225-310-554
ul.Grzybowska 87
PL 00-844 Warszawa
Ein Arbeitsverhältnis in Polen ist eine rechtliche Bindung zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber, die auf den Regelungen des polnischen Arbeitsgesetzbuches (Kodeks pracy, KP) beruht. Es verpflichtet den Arbeitnehmer, die vereinbarte Arbeit unter Weisung des Arbeitgebers, an einem festgelegten Ort und zu bestimmten Zeiten zu erbringen. Der Arbeitgeber wiederum verpflichtet sich, den Arbeitnehmer gegen Entgelt zu beschäftigen (Art. 22 § 1 KP). Diese vertragliche Beziehung unterscheidet sich wesentlich von anderen Beschäftigungsarten wie zivilrechtlichen Aufträgen oder Werkverträgen, die als „nicht-arbeitsrechtliche Beschäftigungen“ gelten und keine Rechte gemäß Arbeitsgesetzbuch begründen.
Neben dem Arbeitsverhältnis existieren weitere Formen der Beschäftigung, wie die Anstellung über zivilrechtliche Verträge (z.B. Werkverträge) und die sogenannte Anstellungsform der Werkvertragstätigkeit (umowa o pracę nakładczą), die ebenfalls nicht als Arbeitsverhältnisse gelten. Ein wichtiger Unterschied ist, dass Arbeitsverhältnisse klare Vorgaben hinsichtlich des Weisungsrechts, der Entlohnung und der persönlichen Arbeitsleistung des Arbeitnehmers enthalten, während andere Beschäftigungsarten meist flexibler ausgestaltet sind.
Für ein Arbeitsverhältnis ist das Vorliegen spezifischer Merkmale entscheidend:
Laut Art. 2 KP kann ein Arbeitsverhältnis auf verschiedene Weisen begründet werden:
Für die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses ist es entscheidend, dass der Vertrag oder die Rechtsvorschriften eines der genannten Elemente enthalten. Beispielsweise gehen Beamte und Soldaten in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein, welches sich vom Arbeitsverhältnis durch eine eigenständige gesetzliche Grundlage unterscheidet.
Ein rechtskonformer Arbeitsvertrag in Polen muss laut Art. 29 KP einige zentrale Punkte umfassen, die im Folgenden detailliert beschrieben werden:
Ein korrekter Arbeitsvertrag gewährleistet Rechtsklarheit und beugt Missverständnissen vor. Fehlen wesentliche Elemente, kann der Vertrag im Sinne des Arbeitsrechts dennoch Gültigkeit haben, jedoch bestehen Risiken bezüglich der Rechtsdurchsetzbarkeit.
Nach Art. 29 § 3 KP ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss über wichtige Rahmenbedingungen wie die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die Urlaubsansprüche, Kündigungsfristen sowie geltende Kollektivvereinbarungen zu informieren. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob der Arbeitsvertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wurde. Auch die Einhaltung des Datenschutzrechts (DSGVO) ist ein zentraler Aspekt. Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmer über den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten aufklären und geeignete Datenschutzmaßnahmen umsetzen.
In Polen kann ein Arbeitnehmer das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses auch dann geltend machen, wenn die Vertragsparteien das Verhältnis anders bezeichnen oder keinen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Gerichte prüfen in solchen Fällen die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und können ein Arbeitsverhältnis feststellen, selbst wenn der Vertrag als zivilrechtlicher Auftrag tituliert wurde. Dieser Schritt kann beispielsweise wichtig werden, wenn ein Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitnehmerrechte wie bezahlten Urlaub oder Kündigungsschutz geltend machen möchte.
Diese allgemeine Betrachtung des polnischen Arbeitsverhältnisses unterstreicht die vielfältigen rechtlichen Aspekte, die bei der Ausgestaltung eines Arbeitsvertrags zu beachten sind. Sie dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine rechtliche Beratung dar. Wenden Sie sich bei individuellen Fragen oder Zweifeln bitte an einen Fachanwalt. Das AHK TECH-Team steht Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Klärung Ihrer Fragen zum Arbeitsrecht in Polen.
Ebenfalls empfohlen zu lesen:
AHK TECH
GERMAN TECHNOLOGY HUB
ul. Grzybowska 87
PL 00-844 Warszawa
(+48) 225-310-554
Folgen Sie uns auf
Unser Hub bietet professionelle Rechtshilfe für deutsche IT- und Technologieunternehmen an. Darüber hinaus bieten wir eine breite Palette von Back-Office-Dienstleistungen an.
Die Webseite ist urheberrechtlich geschützt. | Datenschutzerklärung | Impressum
Seitedesign und Management: Maciej Pikuliński