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Der Gebrauch der polnischen Sprache in Arbeitsdokumenten ist eine gesetzliche Anforderung in Polen. Das Gesetz über die polnische Sprache vom 7. Oktober 1999 (Gesetzblatt Nr. 90, Pos. 999) legt fest, dass Arbeitsdokumente, insbesondere Arbeitsverträge, grundsätzlich in polnischer Sprache verfasst werden sollten. Dies ist in Artikel 8 Absatz 1 des genannten Gesetzes klar geregelt.
Praktisch gesehen bedeutet dies, dass Arbeitgeber Arbeitsverträge nicht ausschließlich in einer Fremdsprache verfassen dürfen, selbst wenn diese Sprache in der Organisation üblich ist. Der Vertrag sollte primär in polnischer Sprache erstellt werden. Diese Vorgehensweise gewährleistet, dass alle Arbeitnehmer, unabhängig von ihrer Sprachkompetenz, ihre Rechte und Pflichten verstehen können.
Es gibt allerdings praktische Ausnahmen von dieser Regelung. Nach Artikel 8 Absatz 1b des Gesetzes können Dokumente auch in einer Fremdsprache verfasst werden, wenn dies vom Arbeitnehmer oder Verbraucher, die diese Sprache beherrschen und keine polnischen Staatsbürger sind, gewünscht wird. Wichtig dabei ist, dass diese Personen ausdrücklich über ihr Recht informiert wurden, den Vertrag oder andere Dokumente in polnischer Sprache zu erhalten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Regelung der Verwendung der polnischen Sprache in Arbeitsdokumenten dazu dient, die Transparenz und das Verständnis im Arbeitsverhältnis zu fördern, während gleichzeitig praktische Ausnahmen berücksichtigt werden, um den Bedürfnissen nicht-polnischer Staatsbürger gerecht zu werden.
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