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AHK TECH - Blogpost

GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o.
11/04/2024

Einstellung von Ausländern außerhalb der EU/EWR

Die Einstellung von Ausländern ist mittlerweile ein fester Bestandteil des polnischen Arbeitsmarktes, wobei eine steigende Tendenz bei der Anzahl dieser Personen zu verzeichnen ist. Die uneindeutigen Vorschriften und die Vielzahl von Regelungen erfordern von Arbeitgebern erhöhte Sorgfalt bei der Einstellung von Ausländern. Unabhängig von der Branche, in der der Unternehmer tätig ist, sollte er vor der Einstellung eines Ausländers (und während der gesamten Dauer seiner Tätigkeit) Folgendes überprüfen:

  • die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers in Polen;
  • seine Berechtigung zur Ausübung der Arbeit für den Arbeitgeber unter bestimmten Bedingungen.
     

Bürger der EU/EWR/Schweiz

Die Übertragung der Beschäftigung ist unproblematisch für Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (Norwegen, Island, Liechtenstein) sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft (im Folgenden: EU/EWR). Die Pflichten des Arbeitgebers beschränken sich hier im Wesentlichen darauf, anhand des Reisepasses oder eines anderen gültigen Dokuments des Kandidaten zu überprüfen, dass er tatsächlich die Staatsangehörigkeit eines dieser Länder besitzt. Zwar sollte ein EU/EWR-Bürger seinen Aufenthalt in Polen, der länger als drei Monate dauert, registrieren, jedoch führt das Versäumnis dieser Verpflichtung nicht zu illegaler Beschäftigung und belastet den Arbeitgeber nicht. Aufgrund des Brexits gelten besondere Regeln für einige Bürger des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland.

 

Bürger außerhalb der EU/EWR

Die Einstellung von Bürgern außerhalb des EU/EWR-Raums stellt eine größere Herausforderung für den Arbeitgeber dar und betrifft nur diese Gruppe von Ausländern. In diesem Fall ist nicht nur die Überprüfung des Aufenthaltsstatus des Arbeitnehmers erforderlich, sondern in einigen Fällen muss der Arbeitgeber auch vor der Aufnahme der Arbeit zusätzliche Unterlagen beantragen, die dem Ausländer die Aufnahme der Tätigkeit bei diesem Arbeitgeber ermöglichen.

 

Um sicherzustellen, dass die beschriebenen Informationen den Anforderungen entsprechen und keine Plagiatsvorwürfe aufkommen, empfehlen wir, die übermittelten Informationen in angemessener Weise umzuschreiben, anzupassen und zu übersetzen. Sollten Sie weitere Fragen haben, Stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

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