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Müssen Sie ein Dokument beim Standesamt (USC), Finanzamt (US), Sozialversicherungsanstalt (ZUS) oder Ihrer Gemeindeverwaltung einreichen? Benötigen Sie eine Bescheinigung oder möchten einen Antrag stellen? Das alles können Sie bequem online über die ePUAP-Plattform erledigen. Diese kostenlose Lösung ermöglicht es Ihnen, Behördengänge schnell und ohne Wartezeiten direkt von zu Hause aus durchzuführen.
Die Elektronische Plattform für öffentliche Verwaltungsdienste (ePUAP) ist eine zentrale Anlaufstelle, über die viele polnische Behörden ihre Dienstleistungen online anbieten. Egal, ob Sie ein Formular einreichen oder eine Bescheinigung anfordern möchten – mit ePUAP haben Sie die Möglichkeit, das jederzeit und von jedem Ort aus zu tun. Dank des Profil Zaufany (vertrauenswürdiges Profil) können Sie Ihre elektronischen Dokumente sogar ohne handschriftliche Unterschrift einreichen.
Die Nutzung von ePUAP steht allen offen, die:
Um die Plattform vollumfänglich nutzen zu können, ist es notwendig, die eigene Identität zu bestätigen. Dies können Sie entweder über das kostenlose Profil Zaufany oder einen qualifizierten elektronischen Zertifikat tun.
Falls Sie noch kein ePUAP-Konto oder Profil Zaufany haben, benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, um den Registrierungsprozess abzuschließen.
Falls Sie bereits ein ePUAP-Konto haben:
Falls Sie noch kein ePUAP-Konto haben:
Die Nutzung von ePUAP ist in Polen völlig kostenfrei. Die Registrierung und das Einreichen von Anträgen sind mit keinerlei Gebühren verbunden.
Die Einrichtung eines ePUAP-Kontos erfolgt sofort. Wenn Sie sich für das Profil Zaufany entscheiden, können Sie dieses entweder direkt online bestätigen (z. B. über Online-Banking) oder innerhalb von 14 Tagen in einem Bestätigungspunkt.
Mit ePUAP genießen Sie folgende Vorteile:
Immer mehr öffentliche Stellen bieten ihre Dienstleistungen über ePUAP an. Dazu gehören:
Die rechtliche Basis für die Nutzung von ePUAP ist das Gesetz vom 17. Februar 2005 über die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung (Dz.U. 2005 Nr. 64 Poz. 565).
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