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10/04/2024

Formalitäten im Zusammenhang mit dem Abschluss eines AVs in Polen

Die Umsetzung eines Arbeitsvertrags in Polen ist zwar von zentraler Bedeutung, jedoch sind weitere Schritte und Pflichten seitens des Arbeitgebers zu beachten:

 

  • Vorabärztliche Untersuchungen: Es obliegt dem Arbeitgeber, den neu eingestellten Mitarbeiter vor Arbeitsantritt einer vorabärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Dies dient dazu sicherzustellen, dass der Mitarbeiter die Tätigkeit unter den gegebenen Umständen ohne Risiken ausführen kann. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden in einem ärztlichen Attest dokumentiert.
     
  • Schulung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (poln. BHP): Vor Arbeitsantritt muss der Mitarbeiter an einer Sicherheitsschulung teilnehmen. Ziel dieser Schulung ist es, den Mitarbeiter über relevante Sicherheitsmaßnahmen und Gesundheitsaspekte am Arbeitsplatz zu informieren.
     
  • Meldung bei der Sozialversicherung und dem Finanzamt: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den neuen Mitarbeiter innerhalb von 7 Tagen nach Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung (ZUS) anzumelden. Hierfür sind entsprechende Formulare auszufüllen und einzureichen.
     
  • Betriebliche Altersvorsorge (poln. PPK): Jeder Mitarbeiter unter 70 Jahren hat das Recht, an einem betrieblichen Altersvorsorgeprogramm (PPK) teilzunehmen. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter über dieses Recht informieren und sicherstellen, dass die erforderlichen Meldungen an das PPK-System erfolgen.

 

Die genaue und rechtzeitige Erfüllung dieser Schritte ist von großer Tragweite, da andernfalls rechtliche Konsequenzen in Betracht kommen können.

 

 

 

 

 

 

 

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