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Im Rahmen unserer Beratungspraxis werden wir regelmäßig von Unternehmer:innen auf die Höhe der in Polen anfallenden Notargebühren im Kontext der Gründung einer sp. z o.o. (GmbH) angesprochen. Vor diesem Hintergrund soll dieser Artikel eine präzise Analyse der rechtlichen Regelungen sowie der Gebührenstrukturen bieten.
Nach polnischem Recht bildet der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag gemäß Art. 5 Abs. 1 des Notariatsgesetzes die Grundlage für die Notarvergütung. Dabei wird jedoch sichergestellt, dass der Notar die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze nicht überschreiten darf.
Der zulässige Höchstbetrag der Notarvergütung ist in der Verordnung des Justizministers über die Höchstnotargebühren geregelt. Gemäß § 7 Abs. 1 dieser Verordnung wird für die Erstellung eines Entwurfs einer notariellen Urkunde eine maximale Gebühr von 25 % des Grundgebührensatzes erhoben.
Der in § 3 dieser Verordnung festgelegte Grundgebührensatz richtet sich nach dem Wert des zugrunde liegenden Rechtsgeschäfts. Für Verträge mit einem Wert von über 2.000.000 PLN beträgt die Grundgebühr 6.770 PLN. Überschreitet der Vertragswert diesen Betrag, wird eine zusätzliche Gebühr von 0,25 % des überschreitenden Wertes erhoben, jedoch auf maximal 10.000 PLN begrenzt.
Für einen Vertrag mit einem Wert von 10.000.000 PLN:
Vertragswert: 10.000.000 PLN
Freibetrag: 2.000.000 PLN
Bemessungsgrundlage: 8.000.000 PLN
Gebühr: 8.000.000 PLN x 0,25 % = 20.000 PLN, begrenzt auf 10.000 PLN
Grundgebühr: 6.770 PLN
Maximale Erhöhung: 10.000 PLN
Gesamtsumme: 16.770 PLN netto, zzgl. Steuern
Unser Notar hat sich im Laufe unserer langjährigen Zusammenarbeit darauf spezialisiert, Rechnungen im Reverse-Charge-Verfahren für deutsche Gesellschaften auszustellen. Dies bedeutet, dass der Notar seine Rechnungen ohne polnische Mehrwertsteuer (VAT) erstellt. Es ist wichtig hervorzuheben, dass dies keine Selbstverständlichkeit darstellt, da dies in der Praxis eine Anpassung des Inhalts der notariellen Urkunde erfordert. Notar:innen ohne Erfahrung im internationalen Rechtsverkehr sind in der Regel nicht in der Lage oder nicht bereit, solche Anpassungen vorzunehmen.
Zusätzlich wird in Polen die Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC) direkt durch die Notar:innen eingezogen und an die Staatskasse abgeführt. Die Höhe der PCC-Steuer beträgt 0,5 % des Stammkapitals der Gesellschaft, das bei der Gründung festgelegt wird. Für die korrekte Abführung dieser Steuer haften die Notar:innen persönlich.
Aus diesem Grund bevorzugen viele polnische Notar:innen die sofortige Bezahlung ihrer Gebühren vor Ort, entweder in bar oder per Kreditkarte. Aufgrund unserer langjährigen und sehr guten Zusammenarbeit akzeptiert unser Notar jedoch auch Überweisungen aus dem Ausland mit einer Zahlungsfrist von 7 Tagen.
Bitte beachten Sie, dass polnische Notar:innen ihre Rechnungen nicht in Euro ausstellen können. Der von Ihnen erhaltene Rechnungsbetrag wird daher in polnischen Złoty (PLN) ausgewiesen. Die Ausstellung von Rechnungen im Reverse-Charge-Verfahren erfordert besondere Kenntnisse und Anpassungen einer Notarurkunde seitens der Notar:innen, wenn die Gesellschafter:innen der gegründeten Gesellschaft deutsche Unternehmen sind. Es ist erwähnenswert, dass nicht alle Notar:innen in Polen über die nötige Erfahrung verfügen, um diese Anforderungen zu erfüllen.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen und eine individuelle Beratung zur Verfügung.
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