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CHECKLISTE ZUR GRÜNDUNG EINER SP. Z O.O.

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PCC-Steuer in Polen: Wann sie bei der Gründung einer sp. z o.o. fällig wird, wer zahlt und wie Sie rechtssicher und steueroptimiert starten.
20/01/2026

Vorsicht, PCC-Steuer!

PCC-Steuer in Polen

 

Für deutsche Investoren und Geschäftsführer, die in Polen operieren, ist die Steuer auf Zivilrechtsgeschäfte (polnisch: Podatek od czynności cywilnoprawnych, kurz PCC) oft eine unterschätzte fiskalische Hürde. Während die Sätze von 0,5 % bis 2 % auf den ersten Blick niedrig erscheinen mögen, fungiert diese Steuer als eine Art "Lückenbüßer" im polnischen Steuersystem: Sie greift immer dann, wenn eine Transaktion nicht der Umsatzsteuer (VAT) unterliegt. Das nachfolgende interaktive Inhaltsverzeichnis ermöglicht Ihnen, unseren Artikel auf dieser Unterseite automatisch zu dem für Sie interessierenden Absatz zu scrollen:

 

 

Wir möchten Sie höflich darauf aufmerksam machen, dass beim Lesen des gescannten Artikels durch Klicken auf eine beliebige Überschrift im Text die Seite automatisch zum Anfang des Inhaltsverzeichnisses zurückspringt. Wir hoffen, dass Ihnen diese Funktion das Navigieren und Lesen auf unserer Webseite erleichtert.

 

 

PCC bei der Gründung einer Spółka z o.o.

 

Die Gründung einer GmbH gilt im polnischen Steuerrecht als Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und unterliegt somit der PCC. Dies ist ein entscheidender Unterschied zu vielen anderen Jurisdiktionen.
 
 

Der Steuersatz und die Bemessungsgrundlage

Der Steuersatz für den Gesellschaftsvertrag beträgt  0,5 %. Die Bemessungsgrundlage ist der Nennwert des im Vertrag festgelegten  Stammkapitals ( poln. kapitał zakładowy). Deutsche Manager sollten beachten, dass von dieser Bemessungsgrundlage bestimmte Gründungskosten abgezogen werden dürfen. Dazu zählen die Gebühren für den Eintrag ins Handelsregister (KRS) sowie die Notarkosten, sofern die Gründung notariell beurkundet wird.
 
 

Strategische Optimierung: Das Agio-Modell

Ein wesentliches Instrument zur Steueroptimierung bei der Gründung oder Kapitalerhöhung ist die Nutzung des Aufgeldes (Agio). Nach polnischer Rechtslage unterliegt nur der Betrag der PCC, der das Nennkapital erhöht. Mittel, die als Agio in das  Kapitalrücklage (kapitał zapasowy) fließen, sind  nicht PCC-pflichtig.
 
Beispielrechnung für Investoren: 
Planen Sie, Ihrer polnischen Tochtergesellschaft 1.000.000 PLN zuzuführen, haben Sie zwei Optionen:
• Option A (Vollständiges Stammkapital): Sie erhöhen das Stammkapital um 1.000.000 PLN. Die PCC-Last beträgt 5.000 PLN (0,5 %).
• Option B (Agio-Nutzung): Sie erhöhen das Stammkapital nur um 50.000 PLN und weisen 950.000 PLN als Agio der Rücklage zu. Die PCC fällt nur auf die 50.000 PLN an und beträgt lediglich 250 PLN.
 
Dieses Modell ist rechtssicher und wird standardmäßig empfohlen, um die Steuerlast bei der Kapitalausstattung zu minimieren.
 

 

PCC bei einem Erwerb  von Unternehmensanteilen (Share Deals)

 

Der Erwerb von Anteilen an einer bestehenden polnischen GmbH (Spółka z o.o.) ist einer der häufigsten Geschäftsvorgänge, bei denen deutsche Investoren mit der PCC konfrontiert werden. Da der Verkauf von Anteilen in der Regel nicht der Umsatzsteuer (VAT) unterliegt, greift hier die PCC.
 
 

Steuersatz und Schuldner

Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen unterliegt einem Steuersatz von  1 %. Ein entscheidender Punkt für die Transaktionsstruktur:  Steuerschuldner ist ausschließlich der Käufer. Der Verkäufer ist für die Abführung dieser Steuer nicht verantwortlich.
 
 

Die Bewertungsfalle: Marktwert vs. Kaufpreis

Die Bemessungsgrundlage ist der  Marktwert ( poln. wartość rynkowa) der Anteile, nicht zwingend der im Kaufvertrag vereinbarte Preis. Dies birgt Risiken bei Transaktionen innerhalb einer Unternehmensgruppe oder bei "Freundschaftspreisen". Wenn der Kaufpreis signifikant vom Marktwert abweicht, hat das Finanzamt das Recht, den Wert der Transaktion zu korrigieren und die Steuer neuzuberechnen (oft basierend auf dem Nettovermögen oder Ertragswertverfahren). Dies kann zu Nachzahlungen inklusive Zinsen führen. Eine fundierte Unternehmensbewertung ist daher bei Share Deals unerlässlich.
 
 

Fristen und Verfahren

Der Käufer muss innerhalb von  14 Tagen nach Vertragsabschluss die Steuererklärung  PCC-3 einreichen und die Steuer entrichten. Findet der Anteilsverkauf vor einem polnischen Notar statt (was bei GmbH-Anteilen zwingend ist), fungiert der Notar als Steuerzahler (Płatnik). Er berechnet die 1 % PCC, zieht sie vom Käufer ein und führt sie an das Finanzamt ab. In diesem Fall entfällt die Pflicht zur Abgabe der PCC-3-Erklärung für den Käufer.
 
 

Finanzierung der Gesellschaft: Darlehen und Nachschüsse

 

Nach der Gründung stellt sich oft die Frage der laufenden Finanzierung. Hier unterscheidet das polnische Steuerrecht strikt zwischen verschiedenen Instrumenten.
 
  • Gesellschafterdarlehen: Dies ist die steuerlich attraktivste Form. Ein Darlehen, das ein Gesellschafter seiner Kapitalgesellschaft (Sp. z o.o.) gewährt, ist von der PCC befreit. Dies gilt unabhängig von der Höhe des Darlehens.
  • Nachschüsse (poln. Dopłaty): Nachschüsse, die auf Grundlage eines Gesellschaftsvertrags geleistet werden, werden steuerrechtlich als Änderung des Gesellschaftsvertrags angesehen. Sie unterliegen daher der PCC von 0,5 %. Auch wenn diese Zuzahlungen später zurückgezahlt werden, wird die bereits gezahlte Steuer nicht erstattet.
 
Aus reiner PCC-Sicht ist das Gesellschafterdarlehen den formellen Nachschüssen daher fast immer vorzuziehen.
 
 

Weitere wichtige Anwendungsbereiche der PCC

 
Neben der Gründung einer GmbH und dem Erwerb der Anteile an einer GmbH ( --> Übernahme der AHK-Vorratsgesellschaft)  gibt es weitere Geschäftsvorfälle, bei denen die PCC-Steuer in Polen anfällt. Das Grundprinzip lautet:  Wo keine Umsatzsteuer (VAT) fließt, greift oft die PCC. Hier sind die wichtigsten Szenarien für 2025/2026:
 
 

A. Immobilientransaktionen (Real Estate)

Wer als Privatperson oder im Rahmen eines Asset Deals Immobilien auf dem  Sekundärmarkt erwirbt (z. B. gebrauchte Büros oder Wohnungen, bei denen der Verkäufer keine VAT ausweist), zahlt PCC.
 
  • Steuersatz: 2 % auf den Marktwert der Immobilie.
  • Neuregelung für Massenkäufe (ab 2024): Um Spekulationen einzudämmen, gilt ein Strafsteuersatz von 6 %, wenn ein Käufer in einer einzigen Investition (auf einem Grundstück) sechs oder mehr Wohnungen erwirbt. Dies gilt auch dann, wenn die Transaktion eigentlich der VAT unterliegt (Ausnahme vom Prinzip der Exklusivität).
  • Hypotheken: Die Eintragung einer Hypothek zur Sicherung von Forderungen unterliegt ebenfalls der PCC. Der Satz beträgt 0,1 % auf die gesicherte Forderung oder pauschal 19 PLN, wenn die Höhe der Forderung unbestimmt ist (typisch bei banküblichen Höchstbetragshypotheken).
 
 

B. Kauf von beweglichen Sachen (z. B. Firmenwagen)

Kauft eine deutsche Tochtergesellschaft oder ein Manager privat ein gebrauchtes Fahrzeug von einer Privatperson in Polen (oder einem Unternehmen, das nicht VAT-pflichtig ist), fällt PCC an.
  • Steuersatz: 2 % auf den Marktwert des Fahrzeugs,.
  • Freibetrag: Liegt der Marktwert des Gegenstands unter 1.000 PLN, entfällt die Steuer,.
  • Vorsicht bei Unterbewertung: Das Finanzamt prüft den Kaufpreis gegen Eurotax/Schwacke-Listen. Ist der Vertragspreis zu niedrig, wird die Steuer auf den Listenpreis nacherhoben.

 

C. Personengesellschaften (OHG = Spółka Jawna, KG = Komandytowa)

Deutsche Investoren nutzen oft Kommanditgesellschaften (Spółka Komandytowa). Hier gelten strengere PCC-Regeln als bei der GmbH:
  • Einlagen: Jede Vermögenseinlage in eine Personengesellschaft unterliegt 0,5 % PCC (kein Agio-Vorteil wie bei der GmbH).
  • Darlehen: Während Darlehen von Gesellschaftern an ihre GmbH steuerfrei sind, unterliegt ein Darlehen eines Gesellschafters an seine Personengesellschaft der PCC von 0,5 %, da es stsuerrechtlich als Änderung des Gesellschaftsvertrags angesehen wird.
 
Praxishinweis: 
Diese Regelung macht die Personengesellschaft für Geschäftsmodelle, die auf flexible interne Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen angewiesen sind, steuerlich unattraktiv. Prüfen Sie vor der Wahl der Rechtsform alternative Finanzierungsinstrumente wie Kapitaleinlagen oder ziehen Sie die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Betracht, wenn regelmäßige Cash-Poolings geplant sind. Die 0,5 % Steuer auf jedes Darlehen können sich bei operativen Geschäften schnell zu einer signifikanten Belastung summieren.
 
 

D. Verkauf eines Unternehmens (Asset Deal)

Wenn statt Anteilen (Share Deal) ein ganzes Unternehmen oder ein organisierter Unternehmensteil (ZCP) verkauft wird, ist dieser Vorgang oft von der VAT befreit.
  • Konsequenz: Es greift die PCC.
  • Steuersatz: 2 % auf bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Vorräte) und Immobilien; 1 % auf immaterielle Rechte (Lizenzen, Patente, Forderungen).
 
 

E. Andere Vermögensrechte

Der Verkauf von Forderungen, Urheberrechten oder Lizenzen (sofern nicht VAT-pflichtig) unterliegt einer PCC von  1 % auf den Marktwert,.
 
 

PCC-Verzug in Polen: Bußgeld vermeiden!

 
Die Bußgelder für eine verspätete Zahlung oder Nichtanmeldung der PCC-Steuer in Polen sind dynamisch und hängen vom aktuellen Mindestlohn ab. Für das Jahr 2026 stellen sich die finanziellen Konsequenzen wie folgt dar:
 
Höhe der Bußgelder (Stand 2026) 
Die Geldstrafen für Steuervergehen (zu denen die verspätete PCC-Zahlung gehört) bewegen sich in einem gesetzlich festgelegten Rahmen von einem Zehntel des Mindestlohns bis zum Zwanzigfachen des Mindestlohns,. Da der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 voraussichtlich  4.806 PLN beträgt, gelten folgende Strafrahmen:
  • Mindeststrafe: ca. 481 PLN,
  • Höchststrafe: bis zu 96.120 PLN.
Die konkrete Höhe legt der Beamte des Finanzamtes fest, wobei die Schwere des Vergehens und die Dauer der Verspätung berücksichtigt werden.
 
Verzugszinsen 
Zusätzlich zur Strafe müssen für jeden Tag der Verspätung gesetzliche Verzugszinsen gezahlt werden. Der Zinssatz liegt aktuell bei  8,5 % pro Jahr (Stand 2025).
 
Der Strafsteuersatz von 20 % (Sanktionssteuer) Ein besonders hohes Risiko besteht, wenn das Finanzamt die versäumte Steuerzahlung selbst aufdeckt (z. B. im Rahmen einer Prüfung oder wenn der Steuerpflichtige sich auf ein nicht versteuertes Darlehen beruft, um die Herkunft von Geldmitteln zu erklären). In diesem Fall wird statt des regulären Steuersatzes (z. B. 0,5 % oder 2 %) ein  Sanktionssteuersatz von 20 % auf die Bemessungsgrundlage erhoben.
 
Vermeidung der Strafe: "Tätige Reue" (poln. Czynny Żal) 
Wenn Sie die Frist von 14 Tagen versäumt haben, können Sie die Bestrafung vermeiden, indem Sie eine sogenannte "Tätige Reue" (czynny żal) einreichen:
 
  • Voraussetzung: Sie müssen das Versäumnis dem Finanzamt melden (schriftlich oder elektronisch), bevor die Behörde selbst Ermittlungen gegen Sie eingeleitet hat.
  • Handlung: Gleichzeitig mit der Selbstanzeige müssen die überfällige Steuererklärung (PCC-3) eingereicht und die Steuer inklusive der aufgelaufenen Zinsen beglichen werden.

 

 

Das Paradox der Einfachen Aktiengesellschaft (PSA)

 

Die „Prosta Spółka Akcyjna“ (PSA) ist eine moderne Unternehmensform in Polen, die Flexibilität für Start-ups bieten soll. Steuerlich weist sie jedoch eine bemerkenswerte Anomalie im PCC-Recht auf. Der Widerspruch wurzelt in der Tatsache, dass das PCC-Gesetz älter ist als die Rechtsform der PSA und nie vollständig angepasst wurde. Handelsrechtlich ist die PSA eindeutig eine Kapitalgesellschaft, doch im veralteten PCC-Gesetz wird sie nicht explizit in der Definition der Kapitalgesellschaften aufgeführt. 
 

Die PSA ist zudem vor der polnischen PCC-Steuer bei Gründung und Kapitalerhöhung durch spezifische Regelungen des Europarechts geschützt. Das zentrale Instrument ist hierbei die Richtlinie 2008/7/EG des Rates betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (vgl. das Verbot neuer Kapitalsteuern - Art. 5 der Richtlinie) Die Richtlinie 2008/7/EG sieht grundsätzlich vor, dass Mitgliedstaaten keine indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (wie Einlagen oder Kapitalerhöhungen) erheben sollen. Obwohl die Richtlinie Kapitalsteuern prinzipiell verbietet, erlaubt Artikel 7 eine Ausnahme: Mitgliedstaaten, die am 1. Januar 2006 eine Steuer auf Kapitalzufuhren erhoben haben, dürfen diese beibehalten. Entscheidend ist jedoch die Einschränkung dieser Erlaubnis durch die sogenannte „Stand-Still“-Klausel. Diese besagt, dass Mitgliedstaaten:

  • keine neuen Steuern auf Kapitalansammlungen einführen dürfen.
  • die bestehende Steuer nicht auf neue Körperschaften oder Kapitalarten ausweiten dürfen, die zum Stichtag (1. Januar 2006) noch nicht der Steuer unterlagen.

Der Schutz der PSA resultiert aus der Tatsache, dass diese Gesellschaftsform erst durch eine Gesetzesänderung im Jahr 2019 beschlossen und am 1. Juli 2021 effektiv in das polnische Handelsgesetzbuch eingeführt wurde. 

 
Dies führt zu paradoxen Ergebnissen:
 
  • Gründung und Kapitalerhöhung: Die Gründung einer PSA und die Erhöhung ihres Aktienkapitals unterliegen nicht der PCC. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber traditionellen Kapitalgesellschaften wie der GmbH oder AG, bei denen diese Vorgänge mit 0,5 % besteuert werden.
  • Gesellschafterdarlehen: Gleichzeitig profitiert die PSA von der Steuerbefreiung für Darlehen von Aktionären, da sie im Sinne übergeordneter EU-Richtlinien als Kapitalgesellschaft gilt und somit die Befreiung für Kapitalgesellschaften Anwendung findet.

 

Polen ist durch die  „Stand-Still“-Klausel der Richtlinie 2008/7/EG daran gehindert, die PCC auf diese neue Gesellschaftsform auszudehnen.
 
 

Compliance und Digitalisierung (2026)

 

Der polnische Fiskus treibt die Digitalisierung massiv voran, was die Kontrolldichte erhöht. Ab dem 1. Januar 2025 (für große Steuerzahler) bzw. schrittweise bis 2027 wird die digitale Übermittlung der Buchhaltungsbücher in Form des  JPK_CIT (Standard Audit File for CIT) verpflichtend. Das bedeutet für deutsche Manager: Das Finanzamt erhält automatisierten Zugriff auf Buchungsdaten. Diskrepanzen – etwa ein im Hauptbuch verbuchtes Darlehen oder eine Kapitalerhöhung ohne korrespondierende PCC-Zahlung – werden künftig durch Algorithmen sofort erkannt. Die Einhaltung der  14-Tage-Frist für die PCC-Anmeldung ist daher kritischer denn je, um Strafen zu vermeiden, die sich an der steigenden Mindestlohnbremse orientieren.
 
 

Zusammenfassung

Die Zivilvertragssteuer ist eine allgegenwärtige, aber oft unterschätzte Komponente des polnischen Steuersystems. Wie die Fakten zeigen, greift sie in vielen alltäglichen Geschäftssituationen, in denen keine Mehrwertsteuer anfällt, und birgt spezifische Fallstricke bei Gesellschafterdarlehen, Familiengeschäften und dem Kauf von Vermögenswerten wie Autos oder Immobilien. Ihre nächste Transaktion ohne Mehrwertsteuer in Polen steht an? Dann lautet Ihre erste Frage nicht „ob“, sondern „wie“ Sie die PCC-Pflicht korrekt erfüllen. Sind Sie vorbereitet? Unsere Empfehlung für die Praxis:
 
  1. Nutzen Sie bei der traditionellen Gründung einer Sp. z o.o.  oder ihrer Kapitalerhöhung das Agio-Modell, um die PCC-Last auf das Nennkapital (0,5 %) zu beschränken.
  2. Kalkulieren Sie bei Share Deals 1 % PCC auf den Marktwert der Anteile ein und dokumentieren Sie die Bewertung sorgfältig.
  3. Bevorzugen Sie Gesellschafterdarlehen (PCC-frei) gegenüber Nachschüssen (0,5 % PCC) für die Innenfinanzierung.
  4.  Achten Sie strikt auf die Meldepflichten, da die Einführung des JPK_CIT ab 2026 die Transparenz für die Steuerbehörden maximiert.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass --> bei der traditionellen Gründung einer GmbH mit Beteiligung eines Notars – also bei einer Beurkudung eines  Gesellschaftsvertrags – der Notar die PCC-Steuer berechnet, einzieht und direkt an den polnischen Staat abführt. Die Steuer ist einfach in der Endabrechnung der notariellen Tätigkeit enthalten. Beim --> Erwerb einer AHK-Vorratsgesellschaft hingegen wird die PCC-Erklärung samt einer klaren Zahlungsanleitung von unserem persönlichen Steuerberater vorbereitet. Auch in diesem Fall verläuft der gesamte Prozess transparent und kundenfreundlich.

 

Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine abschließende rechtliche Beratung dar. Für weitergehende Fragen oder eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kammer.

 

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