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Digitalisierung in Polen verstehen – und sicher navigieren
Die erfolgreiche Führung eines Unternehmens in Polen setzt von Anfang an ein tiefes Verständnis für die Besonderheiten der lokalen Verwaltungspraxis voraus – insbesondere im Hinblick auf deren fortgeschrittenen Digitalisierungsgrad. Die konsequente Nutzung elektronischer Signaturen, das digitale Registergerichtsverfahren (insbesondere im Rahmen des S24-Systems), die zentrale staatliche Plattform KSeF für elektronische Rechnungen, e-Steuererklärungen sowie die digitale Einreichung von Jahresabschlüssen gehören in Polen längst zum Standard. Diese strukturelle Digitalisierung erfordert nicht nur technische Ausstattung, sondern auch ein gewisses Maß an mentaler Flexibilität und Bereitschaft zur Anpassung an neue Abläufe. Für viele deutsche Führungskräfte, deren Arbeitsalltag noch stark durch analoge Prozesse geprägt ist, bedeutet dies oftmals eine grundlegende Umstellung – sowohl organisatorisch als auch kulturell. Wir begleiten Sie bei diesem Übergang mit technischem Know-how, bewährter Beratungspraxis und der nötigen Portion Einfühlungsvermögen – stets lösungsorientiert, Schritt für Schritt und auf Augenhöhe.
Das polnische S24-System wurde im Jahr 2012 vom Gesetzgeber ins Leben gerufen, um die Unternehmensgründung sowie registergerichtliche Verfahren weitgehend zu digitalisieren und erheblich zu beschleunigen. Der Name „S24“ leitet sich vom erklärten Ziel des Gesetzgebers ab, wonach der Registereintrag einer Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden nach Antragstellung durch das Registergericht erfolgen soll. Es handelt sich um eine elektronische Plattform des polnischen Justizministeriums, die insbesondere die Gründung von Kapitalgesellschaften (vor allem sp. z o.o.) sowie die Einreichung von Änderungen im Landesgerichtsregister (KRS) ermöglicht – vollständig online, ohne Notar und auf Basis standardisierter Vertragsmuster. Bei vollständiger Dokumentation und technischer Korrektheit kann der gesamte Eintragungsprozess innerhalb weniger Stunden abgeschlossen sein, was das S24-System zu einem zentralen Instrument für einen schnellen, kosteneffizienten und rechtssicheren Markteintritt in Polen macht.
Zwischen Recht und IT-Technik – Zugang zum S24-System für deutsche Unternehmen
Trotz der Attraktivität des S24-Systems steht dieser elektronische Gründungsweg aus technischen und rechtlichen Gründen ausländischen Unternehmern – insbesondere deutschen Geschäftsführern – nicht unmittelbar zur Verfügung. Ein zentrales Hindernis stellt das Fehlen einer polnischen PESEL-Nummer bei den vertretungsberechtigten Personen dar – diese ist zwingend erforderlich, um ein Benutzerkonto im System zu erstellen und elektronische Anträge rechtswirksam zu signieren. Hinzu kommt, dass das gesamte S24-System ausschließlich in polnischer Sprache verfügbar ist, was die selbstständige Nutzung zusätzlich erschwert. Darüber hinaus muss die elektronische Signatur, die im S24-Verfahren verwendet wird, technisch mit der PESEL-Nummer verknüpft sein – was bei in Deutschland ausgestellten Signaturen regelmäßig nicht der Fall ist. Hinzu kommt, dass ausländische juristische Personen – wie deutsche Kapitalgesellschaften – im System nicht direkt handlungsfähig sind. In Fällen, in denen eine solche Gesellschaft als Gründerin einer polnischen sp. z o.o. auftreten möchte, bedarf es zuvor einer notariellen Bestätigung und Registrierung, wodurch das unmittelbare Verfahren über S24 ausgeschlossen ist.
HINWEIS:
Die Gründung einer Gesellschaft in Polen erfordert fundierte rechtliche Kenntnisse, sorgfältige Vorbereitung und ein strukturiertes Vorgehen. Als Förderer der deutschen Außenwirtschaft begleitet die Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer deutsche Unternehmen mit fachkundiger Beratung und einem ganzheitlichen Dienstleistungsangebot aus einer Hand – praxisnah, verlässlich und lösungsorientiert. Unsere Aktivitäten erfolgen nicht gewinnorientiert und werden aus dem Bundeshaushalt finanziell unterstützt.
Unsere Kammer versteht sich in diesem Zusammenhang als verlässlicher Brückenbauer zwischen dem deutschen und dem polnischen Wirtschaftssystem. Mit unserem Angebot – der Möglichkeit zur Bestellung einer treuhänderischen Eintragung Ihrer Tochtergesellschaft im S24-Verfahren zum Zwecke ihrer anschließenden Übernahme durch Ihr deutsches Mutterhaus als die sog. AHK-Vorratsgesellschaft – bieten wir Ihnen einen praxiserprobten und zeitgemäßen Weg zum schnellen Geschäftsstart in Polen. Wir schaffen für deutsche Unternehmen die notwendigen strukturellen und technischen Voraussetzungen, um ihnen den Zugang zu den Vorteilen des polnischen S24-Systems zu ermöglichen – effizient, rechtssicher und unter Wahrung vollständiger Gleichstellung mit polnischen Marktteilnehmern. Denn wir sind der Überzeugung, dass deutsche Manager auf dem polnischen Markt nicht benachteiligt oder in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt sein sollten.
Unsere AHK-Vorratsgesellschaft stellt zurzeit der zentrale Ansatz unseres Leistungsportfolios dar und verkörpert unser bevorzugtes Modell für den erfolgreichen Markteintritt deutscher Unternehmen in Polen. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Manager, die in der heutigen Wirtschaftswirklichkeit pragmatisch denken, wissen digital zu agieren und Wert auf tragfähige sowie zeitgemäße Lösungen legen. Die von uns ausgearbeitete Vorgehensweise ermöglicht eine signifikant beschleunigte operative Geschäftstätigkeit, garantiert ein hohes Maß an Planungs- und Kostensicherheit – und bleibt dabei finanziell mit der klassischen Gründungsform voll vergleichbar.
Die nachstehende Präsentation dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. Falls Sie nach der Durchsicht unserer Ausarbeitung weitere Informationen wünschen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.
Nachfolgend haben wir die am häufigsten an uns gerichteten Fragen zur von uns angebotenen Vorratsgesellschaft zusammengestellt. Wir bitten Sie, die gesamte FAQ-Sektion aufmerksam zu lesen. Die dort enthaltenen Informationen ermöglichen es Ihnen einerseits, die Exklusivität unserer Dienstleistung besser zu verstehen, und bereiten Sie andererseits gezielt auf das Erstberatungsgespräch mit uns vor. Diese Erstkonsultationen erbringen wir im Rahmen unseres Förderauftrags zur Unterstützung der deutschen Außenwirtschaft unentgeltlich. Das Anmeldeformular für das Gespräch finden Sie im Reiter „Ansprechpartner“.
Unsere Partnerbank nimmt die Umstellung der Verfügungs- und Zeichnungsberechtigungen über das Bankkonto erst nach Vorlage eines vollständigen Dokumentensatzes vor. Hierzu gehören:
erstens die vollständige Dokumentation aus dem notariellen Übernahmetermin, insbesondere die Urkunden zum Gesellschafter- und Geschäftsführerwechsel; die Übermittlung dieser Unterlagen an die Bank erfolgt unsererseits proaktiv;
zweitens ist die ordnungsgemäße Aktualisierung des polnischen Registers der wirtschaftlich Berechtigten (CRBR) zwingende Voraussetzung; diese Aktualisierung ist ausschließlich elektronisch möglich, weshalb die neu bestellte Geschäftsführung der übernommenen AHK-Vorratsgesellschaft dafür Sorge zu tragen hat, dass qualifizierte elektronische Signaturen rechtzeitig zur Verfügung stehen;
drittens verlangt die Bank Einsicht in den vollständig eingereichten Antrag auf Aktualisierung der Gesellschaftsdaten beim polnischen Handelsregister (KRS), einschließlich des Nachweises der ordnungsgemäßen Einreichung des Antrags beim zuständigen Registergericht; auch diese Unterlagen werden von uns standardmäßig und unaufgefordert an die Bank weitergeleitet.
Es ist darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Kapitalerhöhung der Antrag auf Eintragung der neuen Daten der übernomenen AHK-Vorratsgesellschaft im KRS-Handelsregister erst nach vollständiger Einzahlung des zur Deckung der neu geschaffenen Geschäftsanteile vorgesehenen Kapitals gestellt werden kann. Der entsprechende Zahlungsvorgang auf das polnische Gesellschaftskonto ist daher zeitlich sorgfältig zu koordinieren, um Verzögerungen im Registerverfahren zu vermeiden.
Nach Erfüllung der vorstehend genannten Voraussetzungen nimmt unsere Partnerbank die Übertragung der Verfügungs- und Zeichnungsberechtigungen über das Bankkonto vor. Bei einfachen Beteiligungs- und Kapitalstrukturen erfolgt diese Umstellung erfahrungsgemäß innerhalb von etwa fünf Arbeitstagen.
Welche Unterlagen sind für den Erwerb einer AHK-Vorratsgesellschaft vorzubereiten und worauf ist dabei besonders zu achten?
Im Rahmen der Dienstleistungsvariante "BASIC" wird der Gesellschaftsvertrag der von Ihnen bestellten Vorratsgesellschaft nicht individuell angepasst oder geändert. Wir stellen Ihnen [-->] den gesetzlichen Gesellschaftsvertragsmuster des S24-Systems unentgeltlich zur Verfügung.
Im Rahmen der Variante "BASIC" übernehmen wir ausschließlich:
Nach Unterzeichnung des Anteilserwerbsvertrags über die bestellte Vorratsgesellschaft protokolliert zweisprachig ein Mitarbeiter unserer Kammer die von Ihnen bereits geführte erste außerordentliche Gesellschafterversammlung, in deren Rahmen die bislang von der Kammer wahrgenommene treuhänderische Geschäftsführung abberufen und die von Ihnen benannte neue Geschäftsführung bestellt wird.
Bei dieser Ausgestaltung der Dienstleistung beschränken sich die notariellen Kosten im Wesentlichen auf die Beglaubigung der Unterschriften unter dem Anteilserwerbsvertrag. Gleichzeitig ist auch der Einsatz eines vereidigten Übersetzers nur in begrenztem Umfang erforderlich, wodurch sich der Gesamtaufwand und die Kosten spürbar reduzieren. Dank der konsequenten Arbeit mit gesetzlichen Musterverträgen stellt die Dienstleistungsvariante „BASIC“ eine besonders kosteneffiziente Lösung dar und gehört erfahrungsgemäß zu den preislich attraktivsten Angeboten am Markt, ohne dabei Abstriche bei der rechtlichen Sicherheit zu machen.
Im Falle von Gesellschaften, die in Polen zum Zweck der Einrichtung einer sog. „verlängerten Werkbank“ gegründet werden, entscheiden sich unsere Mandanten häufig bewusst gegen eine individuelle Anpassung des Gesellschaftsvertrags. In Konstellationen, in denen die polnische Gesellschaft vollständig von der deutschen Muttergesellschaft kontrolliert wird, erweist sich der vereinfachte Gesellschaftsvertrag nach dem S24-Muster als technisch und organisatorisch vollkommen ausreichend für den Betrieb Ihres Standorts in Polen.
Praxishinweis:
Die Dienstleistungsvariante "STANDARD" umfasst sämtliche Leistungen der Variante "BASIC". Zusätzlich wird nach dem Erwerb der Anteile an der bestellten AHK-Vorratsgesellschaft die Satzung der erworbenen Gesellschaft an die Bedürfnisse und Erwartungen Ihres deutschen Mutterhauses angepasst.
Gemäß den Anforderungen des polnischen Gesellschaftsrechts erfolgen Änderungen des Gesellschaftsvertrags einer GmbH grundsätzlich im Rahmen eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses. Daraus folgt, dass die erste außerordentliche Gesellschafterversammlung der erworbenen Gesellschaft in diesem Fall durch einen Notar protokolliert wird und nicht durch einen Mitarbeiter unserer Kammer, wie dies in der Dienstleistungsvariante „BASIC“ der Fall ist.
In diesem Rahmen wird eine vollständig neue Fassung des Gesellschaftsvertrags verabschiedet, die auf einer bewährten AHK-Vorlage basiert und gezielt an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst wird, etwa durch die Aufnahme zahlreicher weiterer individueller Klauseln, die für international tätige Unternehmensgruppen typisch und erforderlich sind, z. B. durch die Aufnahme eines Katalogs zustimmungspflichtiger Rechtsgeschäfte für die Geschäftsführung, oder etwa die Regelung der Funktionsweise eines Aufsichtsrats. Zugleich kann ebenfalls [-->] die Erhöhung des Stammkapitals bechlossen werden.
Hervorzuheben ist, dass eine solche individuelle Anpassung Ihres polnischen Gesellschaftsvertrages wird erst mit Bestätigung der neuen Fassung durch das Registergericht, wirksam. Dies gilt insbesondere für Beschlüsse zur Erhöhung des Stammkapitals. Dies bedeutet, dass sich Ihre Gesellschaft im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Anteile und der Eintragung der neuen Daten im KRS-Handelsregister in einer Übergangsphase befindet und auf Grundlage eines vereinfachten Geselschaftsvertrages tätig ist, der durch das S24-System zur Verfügung gestellt wird.
Das polnische Registergericht ist nach polnischem Gesetz verpflichtet, Ihren Antrag auf Aktualisierung der Daten Ihrer erworbenen Gesellschaft im Grundsatz innerhalb von sieben Tagen zu bearbeiten. In der Praxis nimmt dieses Verfahren jedoch durchschnittlich etwa zwei bis drei Wochen in Anspruch und genau so lange dauert auch die oben beschriebene Übergangsphase.
Praxishinweis:
Hervorzuheben ist dabei, dass Sie sich bereits in der o.g. Übergangsphase im Besitz einer vollständig eingetragenen Gesellschaft und damit einer juristischen Person des polnischen Rechts befinden. Im Falle einer traditionellen Gründung würden Sie sich in diesem Zeitraum lediglich in der Phase einer „Gesellschaft in Gründung“ befinden – ohne tatsächliche Handlungsfähigkeit und in erheblichem Maße abhängig vom zeitlichen Ermessen des polnischen Registergerichts, das erfahrungsgemäß nicht stets fristgerecht entscheidet.
Zeitgleich reichen wir den elektronischen Antrag auf Eintragung Ihrer Vorratsgesellschaft beim KRS-Handelsregister ein. Nach unserer Erfahrung erfolgt die Eintragung regelmäßig innerhalb weniger Stunden; der längste von uns begleitete Vorgang dauerte etwa zwei Tage. Während Sie sich auf die Übernahme der bestellten Gesellschaft vorbereiten, aktivieren wir für die bereits im KRS eingetragene und von uns treuhänderisch verwaltete Gesellschaft den Zugang zum e-Finanzamt, richten den e-Zustellfach ein und eröffnen das Bankkonto, auf das das Stammkapital eingezahlt wird.
Praxishinweis:
Im Vergleich zur traditionellen Gründungsprozedur kann die Nutzung der AHK-Vorratsgesellschaft den Zeitraum bis zur operativen Einsatzfähigkeit Ihrer polnischen Gesellschaft durchschnittlich um bis zu sechs Wochen verkürzen und ermöglicht einen besonders effizienten, planbaren und rechtssicheren Markteintritt.
Wir bieten Ihnen mithin eine vollständig neu registrierte Gesellschaft an, die bereits:
Die von uns angebotenen AHK-Vorratsgesellschaften haben grundsätzlich ein Geschäftsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht.
Die Gesellschaft verfügt zum Zeitpunkt ihrer Übergabe über [-->] den gesetzlichen Muster-Gesellschaftsvertrag.
Die Gesellschaft wird im Paket [-->] mit einer elektronischen Zustelladresse sowie einem vollständig aktivierten elektronischen Zustellungsfach herausgegeben, die für alle Unternehmer in Polen verpflichtend sind. Das elektronische Postfach wird treuhänderisch durch einen Mitarbeiter unserer Kammer betreut; für diesen Service erheben wir in den ersten drei Monaten keine Gebühren.
Die Gesellschaft wird zusammen mit einem in polnischen Złoty geführten technischen Bankkonto bei einer polnischen Bank veräußert. Das gesetzlich vorgeschriebene [->] Mindeststammkapital von 5.000,- PLN ist auf dieses Bankkonto bar eingezahlt worden, und der Kunde erhält vor der Transaktion Einblick in das technische Konto.
Bei Übergabe an den Kunden ist für die Gesellschaft die PCC-Steuer auf die Ausstattung mit dem Stammkapital bereits ordentlich entrichtet und die NIP-8-Erklärung abggegeben, zudem ist der Zugang zum [-->] elektronischen Finanzamt aktiviert. An diesen ist unser persönlicher Steuerberater angebunden und damit unmittelbar bereit, Ihre Finanzbuchhaltung sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Polen sofort zu übernehmen.
Aus Gründen der Sicherheit und des Komforts unserer Kunden wird diese Gesellschaft nicht als umsatzsteuerpflichtig angemeldet, sodass keine Umsatzsteuervorgeschichte besteht, da eine Vornahme umsatzsteuerlicher Transaktionen faktisch nicht durchführbar ist.
Im Folgenden finden Sie Rückmeldungen von Unternehmern, die die Möglichkeit genutzt haben, über unsere Kammer eine AHK-Vorratsgesellschaft zu erwerben. Ihre Rückmeldungen zeigen, welchen konkreten Mehrwert unser Modell beim Einstieg in den polnischen Markt bietet. Nutzen auch Sie unser exklusives Know-how für Ihren erfolgreichen Start auf dem polnischen Markt!
Auf unserem Blog teilen wir täglich wertvolle Erfahrungen und praxisnahe Hinweise zur Unternehmensführung in Polen. So entsteht eine Wissensdatenbank mit wertvollen Inhalten. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Artikeln aus unserem Blog zur Thematik der polnischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sp. z o.o.).
Die veröffentlichten Informationen sind keine Rechtsgutachten und können eine Beratung durch Berufsträger nicht ersetzen! Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe.
AHK TECH
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Unser Hub bietet professionelle Rechtshilfe für deutsche IT- und Technologieunternehmen an. Darüber hinaus bieten wir eine breite Palette von Back-Office-Dienstleistungen an.
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