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Der Eintritt in eine Geschäftsbeziehung mit einer polnischen spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (spółka z o.o.) birgt Chancen, aber auch erhebliche Risiken. Ein Vertrag mit einer Gesellschaft, deren rechtliche oder finanzielle Lage unsicher ist, kann für deutsche Unternehmen zu hohen Verlusten führen. Selbst die sorgfältigste Vertragsklausel bietet keinen Schutz, wenn der Partner insolvent ist oder seine Tätigkeit faktisch eingestellt hat. Darüber hinaus zeigt eine systematische Überprüfung Professionalität und signalisiert, dass Geschäftsbeziehungen ernsthaft und verantwortungsvoll geführt werden.
Der erste Schritt ist der Blick in den Krajowy Rejestr Sądowy (KRS). Dort lassen sich aktuelle und vollständige Auszüge abrufen, die Auskunft geben über den Sitz der Gesellschaft, Satzungsänderungen, Vorstandsmitglieder und Vertretungsbefugnisse. Von besonderer Bedeutung sind Hinweise auf Liquidation, Insolvenz, Vollstreckungsverfahren oder eine Ruhendstellung der Geschäftstätigkeit.
Ergänzend liefert die Przeglądarka Dokumentów Finansowych (PRS) wertvolle Informationen. Dort sind Jahresabschlüsse und Gesellschafterbeschlüsse veröffentlicht. Fehlende oder stark verspätete Berichte sind ein ernst zu nehmendes Warnsignal. Ein vertiefter Blick in die Przeglądarka akt rejestrowych KRS erlaubt Einsicht in Gerichtsverfahren, Zwangsmaßnahmen und Pfändungen von Anteilen, die im regulären Registerauszug nicht sichtbar sind.
Der Monitor Sądowy i Gospodarczy (MSiG) fungiert als amtliches Bekanntmachungsblatt. Hier werden Insolvenzverfahren, Restrukturierungen und Gläubigeraufrufe veröffentlicht. Für deutsche Unternehmen ist es ratsam, diesen Kanal regelmäßig zu prüfen, um mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen.
Von steuerlicher Relevanz ist die „Biała lista podatników VAT“ (Weiße Liste der Umsatzsteuerpflichtigen). Dort kann überprüft werden, ob die Gesellschaft als aktiver Umsatzsteuerzahler registriert ist, ob ihre Bankkonten gemeldet wurden und ob sie nicht aus dem Register gestrichen wurde. Zahlungen auf Konten, die nicht in dieser Liste enthalten sind, können gravierende steuerliche Folgen haben und sogar zu einer solidarischen Haftung für die Steuerschulden des Geschäftspartners führen.
Das Centralny Rejestr Beneficjentów Rzeczywistych (CRBR) macht sichtbar, wer die wirtschaftlich Berechtigten sind. Auffällige und häufige Wechsel, widersprüchliche Angaben oder das Fehlen eines Eintrags sind eindeutige Risikosignale. Gerade in Polen kommt es vor, dass Gesellschaften durch häufige Anteilseignerwechsel oder Briefkastenadressen in Warschau intransparent erscheinen.
Ein Aspekt, der in der Praxis häufig übersehen wird, ist die Bonität. Über polnische Wirtschaftsauskunfteien wie BIG InfoMonitor oder KRD lassen sich Informationen über das Zahlungsverhalten, laufende Schulden oder Inkassoverfahren abrufen. Deutsche Manager sollten diese Quelle unbedingt nutzen, um die tatsächliche Zahlungsfähigkeit ihres Partners einzuschätzen. Ein Unternehmen mit schwacher Bonität stellt selbst dann ein Risiko dar, wenn es im KRS ordnungsgemäß eingetragen ist.
Neben Register- und Bonitätsdaten können auch offene Gerichtsverfahren im polnischen Gerichtsentscheidungsportal (Portal Orzeczeń Sądowych) überprüft werden. Dort finden sich Hinweise auf anhängige Klagen, Schadensersatzforderungen oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten. Solche Verfahren können die finanzielle Stabilität erheblich beeinträchtigen und sollten bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.
Unternehmen sollten auch die Compliance-Perspektive nicht vernachlässigen. Dazu gehört die Prüfung, ob die Gesellschaft oder ihre wirtschaftlich Berechtigten auf EU-Sanktionslisten geführt werden oder ob Verfahren vor der polnischen Wettbewerbsbehörde (UOKiK) anhängig sind. Gerade im Hinblick auf Geldwäscheprävention und Korruptionsrisiken ist eine gründliche Überprüfung von zentraler Bedeutung.
Die Risiken unterscheiden sich je nach Branche. Im Bauwesen, im Transportsektor oder im IT-Outsourcing treten in Polen überdurchschnittlich viele kurzlebige Gesellschaften auf, die nur für einzelne Projekte gegründet und anschließend liquidiert werden. In solchen Branchen ist besondere Vorsicht geboten, da deutsche Vertragspartner oft vor vollendete Tatsachen gestellt werden, wenn die polnische Gesellschaft nach kurzer Zeit nicht mehr existiert.
Ein häufiges Missverständnis besteht darin, dass eine polnische spółka z o.o. der deutschen GmbH gleichgestellt sei. Zwar handelt es sich formal um vergleichbare Gesellschaftsformen, doch der Zugang ist in Polen deutlich einfacher. Das Mindeststammkapital beträgt lediglich 5.000 PLN – rund 1.100 EUR – im Vergleich zu 25.000 EUR bei einer deutschen GmbH. Diese niedrige Eintrittsschwelle ermöglicht zwar unternehmerische Flexibilität, führt jedoch auch dazu, dass spółki z o.o. schneller gegründet und ebenso schnell liquidiert werden können. Für deutsche Manager bedeutet das, dass eine höhere Vorsicht erforderlich ist.
Besonders kritisch sind fehlende Finanzberichte, veraltete KRS-Einträge, auffällig häufige Wechsel im Vorstand, die Nutzung von Briefkastenadressen, das Fehlen eines Geschäftskontos auf der Weißen Liste, offene Gerichtsverfahren oder widersprüchliche Angaben im CRBR. Jedes dieser Signale sollte Anlass sein, eine Vertragsbeziehung sorgfältig zu hinterfragen.
Die Überprüfung einer polnischen spółka z o.o. ist weder zeitaufwendig noch kostspielig, aber sie ist unverzichtbar. Eine systematische Recherche in den genannten Quellen dauert wenige Minuten und schützt vor langfristigen Schäden. Deutsche Manager sollten diese Prüfungen konsequent durchführen, bevor sie vertragliche Verpflichtungen eingehen.
Wenn Sie eine tiefergehende Analyse wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir erstellen auf Anfrage individuelle Prüfungsberichte, in denen wir sämtliche relevanten Quellen systematisch auswerten – von KRS, PRS und MSiG über die Weiße Liste und das CRBR bis hin zu Bonitätsinformationen und Compliance-Prüfungen. Damit erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihre Geschäfte in Polen und können Risiken minimieren, bevor sie entstehen.
Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine abschließende rechtliche Beratung dar. Für weitergehende Fragen oder eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kammer.
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