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Onboarding eines Geschäftsführers in Polen

Vorgehensweise zur Bestellung eines "Prezes" (CEO)

Jeder deutsche Geschäftsmann in Polen sollte den polnischen Begriff "Prezes Zarządu" kennen und die Bedeutung dieses Ausdrucks in der polnischen Geschäftspraxis verstehen. Dieser Titel, der in Deutschland als „Hauptgeschäftsführer“, „Vorsitzender der Geschäftsführung“ oder sogar als „Präsident der Gesellschaft“ übersetzt werden kann, hat in Polen eine besondere Bedeutung, obwohl er in einer typischen Situation keine zusätzlichen Befugnisse verleiht. Die korrekte Übersetzung polnischer Führungsbezeichnungen, wie beispielsweise „Prezes Zarządu“ für CEO, ins Deutsche gestaltet sich oft als komplex und mehrdeutig. Obwohl diverse Übersetzungen möglich sind, bleiben diese letztlich von geringer Konsequenz, denn wie es in Polen heißt: „Es gibt nur einen Prezes!“ Letztendlich hat die im polnischen Gesetz verwendete Bezeichnung rechtliche Bedeutung, die es zu kennen gilt. Nach polnischem Recht hat z.B. ein "Prezes Zarządu" bei einer Stimmengleichheit im Vorstand das entscheidende Wort. Die Satzungen der Unternehmen können dieser Funktion zusätzliche Befugnisse zuweisen, sogar die Einzelvertretung. In Polen wird der Titel oft fast wie ein Adelstitel betrachtet. Es ist ein psychologisch starkes Label, das den wichtigsten Mann signalisiert. Im Gegensatz dazu steht der "Członek Zarządu", ein "einfacher", "bescheidener", aber durchaus professioneller deutscher Geschäftsführer.

 

Unser Team begleitet Sie gerne durch den gesamten Prozess der Ernennung eines neuen Geschäftsführers für Ihre polnische Kapitalgesellschaft. Wir bereiten zweisprachig nicht nur die notwendigen Beschlüsse vor und sorgen für die Eintragung im Handelsregister, sondern beschaffen bei Bedarf auch schnell und effizient eine polnische PESEL-Nummer sowie die notwendige qualifizierte elektronische Signatur, die mit den EDV-Systemen der polnischen Verwaltung kompatibel ist.

 

Darüber hinaus legen wir großen Wert auf die Rechtsicherheit und begrenzung der Haftung eines jeden deustchen Geschäftsführers in Polen. Wir schulen Ihren Manager in Bezug auf die Verantwortlichkeiten, die mit seiner Position in Polen verbunden sind. Unsere ganzheitliche Herangehensweise gewährleistet, dass alle Aspekte beim Einsatz Ihres Managers in Polen professionell abgedeckt werden.

 

Rechtliche Grundlagen

Beratung aus der Praxis für die Praxis

Bestellung gemäß der Satzung

Für die ordnungsgemäße Ernennung eines Geschäftsführers in Polen ist es entscheidend, dass dieser korrekt in seine Funktion eingebunden wird. Der Schlüssel zur Bestellung eines Geschäftsführers liegt in den Regelungen des Gesellschaftsvertrags. In den meisten Fällen wird ein Geschäftsführer durch einen Beschluss der Gesellschafter ernannt. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z o.o.) kann jedoch auch ein Organ in Form eines Aufsichtsrats haben, und in diesem Fall ist es der Aufsichtsrat, der den Geschäftsführer bestellt. Der Gesellschaftsvertrag kann jedoch auch andere Möglichkeiten vorsehen, wie zum Beispiel die Nominierung durch einen Gesellschafter. Ferner kann der Gesellschaftsvertrag die Kompetenzen und zusätzlichen Anforderungen festlegen, die ein Kandidat für das Amt des Geschäftsführers erfüllen muss. Wenn Sie sich darüber beraten lassen möchten, wie Sie effektiv ein neues Mitglied der Geschäftsführung bestellen können, bereiten Sie uns bitte eine vollständige und aktuelle Version der Satzung Ihrer polnischen Gesellschaft zur Einsicht vor. Ohne einen Gesellschaftsvertrag lassen sich keine verbindlichen Aussagen treffen.

 

Eintragung ins KRS-Handelsregister

Nach der rechtlich bindenden Ernennung zum Geschäftsführer muss dieser in das polnische KRS-Handelsregister eingetragen werden. Der Eintrag hat deklaratorischen Charakter. Das Krajowy Rejestr Sądowy (poln. KRS - Staatliches Gerichtregister) ist eine zentrale, computergestützte Datenbank, die in Polen als unerlässliches Werkzeug für die Transparenz von Geschäftsinformationen dient. Er wurde auf Grundlage des Gesetzes vom 20. August 1997 über den Nationalen Gerichtsregister ins Leben gerufen und ist seit dem 1. Januar 2001 aktiv. 

 

Der Antrag auf Eintragung kann vom neu ernannten Manager selbst gestellt werden, vorausgesetzt, er besitzt eine PESEL-Nummer, die im Handelsregister KRS eingetragen ist, sowie eine qualifizierte elektronische Signatur mit integrierter PESEL-Nummer. Natürlich muss der Geschäftsführer die polnische Sprache beherrschen, wenn er den Antrag im S24-System selbst bearbeiten möchte. Sollte er damit Schwierigkeiten haben oder nicht wissen, welche zusätzlichen Erklärungen er schriftlich beim Gericht einreichen muss, kann die Vorbereitung und Überwachung des Antrags von unserem Vertrauensanwalt übernommen werden. 

AHK TECH Rechtberatung, Steuerberatung, EU-Fördergelder, Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnnung

Im Webinar werden wir ausgewählte Fragen der Haftung im Bereich des polnischen Handelsrechts behandeln, darunter die Geschäftsführung sowie Vertretung einer polnischen Gesellschaft, die Schadensersatzhaftung gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten, die Haftung im Falle finanzieller Schwierigkeiten der Gesellschaft und den Einfluss der Entlastung des Geschäftsführers auf dessen Haftung für die der Gesellschaft zugefügten Schäden.

 

Zudem werden wichtige Aspekte der Haftung im Bereich des Arbeitsrechts diskutiert, einschließlich der Vertretung der Gesellschaft in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, der Benennung und Folgen einer mangelhaften Benennung, der Grundpflichten im Bereich des Arbeitsrechts und Sanktionen für deren Nichtausübung sowie der Beschäftigung des Geschäftsführers aufgrund eines Arbeitsvertrags.

 

Ein weiterer Schwerpunkt des Webinars liegt auf der Steuerhaftung der Geschäftsführung, einschließlich der Steuerhaftung Dritter für die steuerlichen Rückstände von Kapitalgesellschaften nach der Abgabenordnung, der Art der Haftung der Geschäftsführung, dem Gegenstand der Steuerhaftung der Geschäftsführung, dem Haftungszeitraum, den Bedingungen für die Haftung der Geschäftsführung und dem Haftungsausschluss sowie dem Verfahren zur Bestimmung der Haftung der Geschäftsführung.

Erfahren Sie mehr über die Haftung von Geschäftsführern in Polen. Dieser Artikel behandelt die persönliche Verantwortung, den Umfang der Haftung gegenüber der Gesellschaft und Dritten sowie wirksame Schutzmaßnahmen, um Risiken zu minimieren.
Erfahren Sie mehr über die Haftung von Geschäftsführern in Polen. Dieser Artikel behandelt die persönliche Verantwortung, den Umfang der Haftung gegenüber der Gesellschaft und Dritten sowie wirksame Schutzmaßnahmen, um Risiken zu minimieren.

Wir entwickeln und verbessern unsere Dienstleistungen ständig weiter. In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich "Berufliche Bildung" der AHK Polen haben wir ein besonderes Webinar vorbereitet, das seit Jahren ungebrochenes Interesse bei deutschen Managern findet und geradezu ein Muss ist, wenn man in Polen als Geschäftsführer ernsthaft tätig sein möchte.

 

Thema:

Haftung von Geschäftsführern und Prokuristen

in Kapitalgesellschaften polnischen Rechts

 

Ziel des Seminars:

Das Webinar zielt darauf ab, die Haftungsbereiche von Geschäftsführern und Prokuristen in polnischen GmbHs umfassend vorzustellen und zu erläutern. Es wird von unserer führenden Mitgliedskanzlei durchgeführt, die über umfangreiches praktisches Know-how und fundierte Kenntnisse auf diesem Gebiet verfügt. Das Seminar legt besonderen Wert auf praktische Aspekte, sodass die Teilnehmer direkt anwendbare Kenntnisse und Strategien zur Vermeidung von Haftungsrisiken erlernen können.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen regen Austausch. Klicken Sie auf den untenstehenden Button, um zur Anmeldeseite zu gelangen, wo Sie Informationen zur Anmeldung, den Terminen und den Teilnahmegebühren finden.

Trainingsprogramm:

Einladung zum Webinar

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Erfolg und Verantwortung in Polen

Auf unserem Blog teilen wir täglich wertvolle Erfahrungen und praxisnahe Hinweise zur Unternehmensführung in Polen. Hier entsteht eine Wissensdatenbank mit wertvollen Inhalten. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Artikeln aus unserem Blog zum Thema Pflichten, Rechte und Risiken bei der Ausübung des Amtes eines Geschäftsführers einer Gesellschaft in Polen.

 

Die veröffentlichten Informationen sind keine Rechtsgutachten und können eine Beratung durch Berufsträger nicht ersetzen! Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe.

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