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Die Auszahlung einer Abschlagsdividende in einer polnischen GmbH (Vorauszahlung auf die endgültige Dividende) kann für viele Unternehmen eine attraktive Option sein, um den Gesellschaftern frühzeitig Gewinne auszuschütten. Doch nicht allein das Vorhandensein finanzieller Mittel berechtigt zur Zahlung. Strenge gesetzliche Vorgaben und die Satzung der Gesellschaft bestimmen, ob eine Abschlagsdividende zulässig ist.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausschüttung einer Abschlagsdividende finden sich in Art. 194–195 des polnischen Handelsgesellschaftsgesetzbuches (K.s.h.). Eine Auszahlung ist nur möglich, wenn die Satzung der Gesellschaft den Vorstand dazu ermächtigt. Fehlt eine solche Regelung, müssen die Gesellschafter auf die endgültige Gewinnverteilung durch einen Gesellschafterbeschluss warten.
Auch wenn die Satzung die Auszahlung einer Abschlagsdividende erlaubt, müssen bestimmte finanzielle Bedingungen erfüllt sein:
Eine Abschlagsdividende birgt Risiken. Falls die Gesellschaft am Jahresende einen Verlust verzeichnet oder der endgültige Gewinn geringer ausfällt als die bereits gezahlten Abschläge, sind die Gesellschafter verpflichtet, die Differenz zurückzuzahlen.
Sofern die Satzung eine Abschlagsdividende erlaubt, entscheidet grundsätzlich der Vorstand über deren Auszahlung. Sind in der Satzung zusätzliche Genehmigungserfordernisse vorgesehen, müssen diese ebenfalls erfüllt werden. Bei einem mehrköpfigen Vorstand ist eine formelle Vorstandsbeschlussfassung erforderlich.
Die Ausschüttung erfolgt grundsätzlich anteilig entsprechend der gehaltenen Geschäftsanteile. Eine Ausnahme gilt für vorrangige Geschäftsanteile mit bevorzugter Dividendenberechtigung, falls eine solche Regelung existiert.
Die Auszahlung einer Abschlagsdividende bietet Gesellschaftern frühzeitige Gewinnbeteiligung, ist jedoch an gesetzliche, satzungsmäßige und finanzielle Voraussetzungen gebunden. Eine sorgfältige Prüfung der finanziellen Lage sowie der Gesellschaftssatzung ist unerlässlich, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
📌 Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Er kann keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt ersetzen.
💡 Haben Sie Fragen zur Ausschüttung von Dividenden oder zur Gestaltung Ihrer Gesellschaftssatzung? Das AHK TECH-Team steht Ihnen mit professioneller Beratung zur Seite!
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