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AHK TECH - Blogpost

A hand is placing a piece of wood into a pyramid
07/04/2025

Die polnische Investitionsförderung im Überblick

Steuerliche Begünstigungen für neue Investitionen in Polen

 

Das polnische Gesetz über die Unterstützung neuer Investitionen (poln. „Ustawa o wspieraniu nowych inwestycji“) bildet den gesetzlichen Rahmen für ein modernes Fördermodell, das gezielt darauf ausgerichtet ist, neue wirtschaftliche Vorhaben im ganzen Land zu unterstützen. Es sieht steuerliche Anreize für Unternehmen vor, die sich zur Durchführung definierter Investitionsprojekte verpflichten. Die jüngste konsolidierte Fassung des Gesetzes trat am 21. März 2024 in Kraft (Dz.U. 2024, Pos. 459).

 

Die Förderung erfolgt in Form einer vollständigen oder teilweisen Befreiung von der Körperschaftsteuer (CIT) oder Einkommensteuer (PIT). Sie gilt als zulässige staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Beihilferechts und wird im Rahmen einer förmlichen Verwaltungsentscheidung auf Antrag gewährt.

 

 

Was wird als neue Investition anerkannt?

 

Eine neue Investition im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn ein Unternehmen eines der folgenden Vorhaben plant oder durchführt:

  • Die Errichtung eines neuen Betriebs, der bisher nicht bestanden hat,

  • die wesentliche Erweiterung der Produktionskapazität eines bestehenden Betriebs,

  • die Einführung neuer, zuvor nicht hergestellter Produkte in das Fertigungsprogramm,

  • eine grundlegende Veränderung des Produktionsprozesses,

  • der Erwerb von Vermögenswerten eines geschlossenen Betriebs, wobei vorausgesetzt ist, dass der Erwerber rechtlich unabhängig vom Verkäufer ist und nicht lediglich Anteile oder Aktien übernimmt.

 

Nicht als neue Investition gelten der reine Erwerb von Beteiligungen sowie vorbereitende Maßnahmen wie Grundstückskäufe oder Machbarkeitsstudien. Diese gelten nicht als Beginn der Investition, was für die Antragsberechtigung ausschlaggebend ist.

 

 

Förderfähige Ausgaben – Was kann steuerlich geltend gemacht werden?

 

Unternehmen, die eine Entscheidung über Unterstützung erhalten, dürfen bestimmte Investitionskosten steuerlich geltend machen. Diese werden im Gesetz als qualifizierte Kosten bezeichnet.

 

Förderfähig sind zum einen Ausgaben für materielle und immaterielle Vermögenswerte, wie z. B. Maschinen, Gebäude, Software oder Patente. Zum anderen werden auch Lohnkosten berücksichtigt, sofern sie im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze stehen und über einen Zeitraum von zwei Jahren anfallen.

 

Von der Förderung ausgeschlossen sind hingegen Ausgaben für Kraftfahrzeuge, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie Vermögensgegenstände, die überwiegend privaten Zwecken des Unternehmers oder eines Gesellschafters dienen.

 

 

Förderkriterien – Voraussetzung für die Steuerbefreiung

 

Damit ein Unternehmen Anspruch auf Förderung hat, müssen zwei Gruppen von Kriterien erfüllt werden:

 

  • Quantitative Kriterien betreffen die Höhe der geplanten Investitionsausgaben. Diese Schwelle ist abhängig von der regionalen Arbeitslosenquote des Landkreises, in dem die Investition durchgeführt werden soll. Liegt das Vorhaben in mehreren Landkreisen, ist der Landkreis maßgeblich, in dem der größere Teil der Fläche liegt.

  • Qualitative Kriterien stellen sicher, dass das Vorhaben im Einklang mit den strategischen Zielen der staatlichen Wirtschaftsentwicklung steht. Diese Kriterien werden durch die Verordnung des Ministerrates konkretisiert und umfassen u. a. Aspekte wie Nachhaltigkeit, Innovation, Wissenstransfer und positive Auswirkungen auf den lokalen Arbeitsmarkt.

 

 

Art der Unterstützung – Steuerliche Entlastung als Beihilfeform

 

Die Investitionsunterstützung erfolgt ausschließlich in Form einer Einkommen- oder Körperschaftsteuerbefreiung. Die Höhe und Dauer der steuerlichen Entlastung richtet sich nach dem Standort der Investition und der dort geltenden Beihilfeintensität.

 

Die Förderdauer beträgt mindestens 10 und höchstens 15 Jahre. Wird eine Investition auf einem Gebiet durchgeführt, das zu mehr als 50 % innerhalb einer bestehenden Sonderwirtschaftszone liegt, so beträgt die Dauer der Unterstützung automatisch 15 Jahre.

 

 

Zuständige Behörden und Gebietsstruktur

 

Für die Erteilung der Entscheidung über Unterstützung ist der Minister für Wirtschaftsentwicklung zuständig. Die Verwaltung der jeweiligen Investitionsgebiete wird sogenannten Gebietsverwaltern übertragen. Diese sind häufig Träger bestehender Sonderwirtschaftszonen und verfügen über die operative Verantwortung.

 

Der Minister legt durch Verordnung fest, welcher Gebietsverwalter für welche Regionen zuständig ist. Eine Änderung dieser Zuständigkeit ist möglich, sofern dies zur Realisierung einer bestimmten Investition erforderlich ist.

 

Befindet sich das Investitionsvorhaben in mehreren Gebieten, wird die Zuständigkeit entweder anhand der größeren Fläche oder durch Entscheidung des Ministers bestimmt.

 

 

Aufgaben der Gebietsverwalter – Unterstützung in allen Phasen

 

Die Gebietsverwalter übernehmen zahlreiche Aufgaben, um Investitionen effektiv zu begleiten. Sie:

  • stellen Unternehmen Grundstücke oder andere Vermögenswerte zur Verfügung,

  • fördern die wirtschaftliche Infrastruktur in ihrer Region,

  • beraten Antragsteller unentgeltlich über Fördermöglichkeiten,

  • unterstützen bei Kontakten zu Behörden und bei Genehmigungsverfahren,

  • wirken bei der beruflichen Ausbildung mit, indem sie mit Schulen und Hochschulen kooperieren,

  • fördern die Bildung von Clustern und Netzwerken zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen.

 

Unternehmen, die eine Entscheidung über Unterstützung erhalten, schließen mit dem Gebietsverwalter zusätzlich einen Vertrag über ergänzende Dienstleistungen wie Schulungen, Beratung oder Standortwerbung.

 

 

Verfahren zur Erlangung der Förderentscheidung

 

Der Antrag auf Unterstützung wird durch das Unternehmen gestellt und enthält einen vollständigen Investitionsplan. Die Entscheidung wird nur dann erteilt, wenn das Projekt alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

 

Die Entscheidung nennt konkret:

  • den Ort der Investition,

  • die geplante Anzahl neuer Arbeitsplätze,

  • den Zeitrahmen zur Durchführung des Vorhabens,

  • die maximal förderfähigen Ausgaben,

  • die qualitative und quantitative Kriterien, denen das Projekt entspricht.

 

Wurde die Entscheidung rechtskräftig, wird sie dem zuständigen Finanzamt übermittelt. Änderungen, Widerrufe oder Verlängerungen der Entscheidung erfolgen nach den Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

 

 

Kontrolle, Überwachung und Rückforderungen

 

Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung ist befugt, alle geförderten Unternehmen regelmäßig zu kontrollieren. Die Kontrollen erfolgen entweder planmäßig (nicht öfter als alle zwei Jahre) oder außerplanmäßig bei konkreten Verdachtsmomenten.

 

Kommt ein Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nach, kann die Entscheidung widerrufen werden. In diesem Fall muss die erhaltene Beihilfe zurückgezahlt werden – zuzüglich Zinsen, die wie bei Steuerrückständen berechnet werden.

 

Die Pflicht zur Rückzahlung besteht auch, wenn ein Projekt nicht realisiert oder vorzeitig beendet wird.

 

 

Dokumentationspflichten und Registereintrag

 

Jede geförderte Investition wird in der Ewidencja Wsparcia Nowej Inwestycji (zentrales Investitionsregister) erfasst. Dieses System dient der Transparenz, politischen Planung sowie der Einhaltung beihilferechtlicher Verpflichtungen. Unternehmer sind verpflichtet, dem Gebietsverwalter regelmäßig Informationen über erhaltene Fördermittel zu übermitteln und relevante Dokumente aufzubewahren.

 

 

Zusammenfassung: Chancen für Investoren mit Verantwortung

 

Das polnische Gesetz über die Unterstützung neuer Investitionen bietet Unternehmen attraktive steuerliche Vorteile, setzt jedoch klare Anforderungen an Transparenz, Planung und regionale Integration. Wer in Polen investieren möchte und bereit ist, Verantwortung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zu übernehmen, findet in diesem Instrument einen verlässlichen Partner.

 

Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt. Sollten Sie Fragen zum Verfahren, zu den Voraussetzungen oder zu konkreten Investitionsprojekten haben, wenden Sie sich gerne an das Team von AHK TECH. Wir stehen Ihnen mit fundierter rechtlicher und wirtschaftlicher Expertise zur Seite.

 

 

 

 

 

 

 

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