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AHK TECH - Blogpost

GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o.
09/04/2025

Markenschutz in Polen

Markenanmeldung in Polen 

 

Die Registrierung einer Marke ist ein entscheidender Schritt zur rechtlichen Absicherung Ihrer Geschäftstätigkeit – auch in Polen. Gerade deutsche mittelständische Unternehmen, die auf dem polnischen Markt aktiv sind, sollten sicherstellen, dass ihre Marke vor Nachahmung, Missbrauch oder unlauterem Wettbewerb geschützt ist.

 

In diesem Beitrag erläutern wir, wie Sie Ihre Marke beim Patentamt der Republik Polen (Urząd Patentowy RP) anmelden können, welche Voraussetzungen zu beachten sind und welche Markenformen registrierbar sind. Dieser Leitfaden stützt sich auf die offiziellen Informationen des polnischen Wirtschaftsportals (biznes.gov.pl) und wurde von unserer Rechtsabteilung sprachlich und fachlich angepasst.

 

 

 

Das Patentamt der Republik Polen – Sitz, Aufgaben und Zuständigkeiten

 

Das Patentamt der Republik Polen (poln. Urząd Patentowy Rzeczypospolitej Polskiej, kurz: UPRP) ist eine zentrale Behörde der staatlichen Verwaltung mit Sitz in Warschau (Aleje Niepodległości 188/192, 00-950 Warschau). Es wurde am 28. Dezember 1918 gegründet – nur wenige Wochen nach Wiedererlangung der polnischen Unabhängigkeit.

 

Dem Amt obliegt die Ausübung öffentlicher Aufgaben im Bereich des Schutzes gewerblicher Schutzrechte, insbesondere im Zusammenhang mit:

  • der Entgegennahme und Prüfung von Anmeldungen betreffend Erfindungen (Patente), Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster (eingetragene Designs), Marken, geographische Herkunftsangaben sowie topografische Halbleiterprodukte;

  • der Entscheidung über die Erteilung von Schutzrechten;

  • der Führung amtlicher Register;

  • der Veröffentlichung amtlicher Mitteilungen (z. B. im „Biuletyn Urzędu Patentowego“ oder in den „Wiadomości Urzędu Patentowego“).

 

Darüber hinaus stellt das Amt öffentlich zugängliche Register bereit, die Auskunft über den rechtlichen Status eingetragener Schutzrechte auf dem Gebiet der Republik Polen geben. Es ist zudem für die internationale Vertretung Polens im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes zuständig – etwa gegenüber der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) oder dem Europäischen Patentamt (EPA).

 

 

 

Was gilt in Polen als Marke?

 

Eine Marke ist jedes Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Dies können insbesondere sein:

  • Wörter (auch Namen),

  • Bilder oder Logos,

  • Buchstaben oder Zahlen,

  • Farben,

  • dreidimensionale Formen (z. B. Verpackungen),

  • Klangzeichen.

Wichtig ist, dass das Zeichen eindeutig darstellbar ist und der Schutzgegenstand klar beschrieben werden kann.

 

 

 

Wer kann eine Marke in Polen anmelden?

 

Je nach Form der Marke unterscheidet das polnische Recht folgende Schutzrechtsinhaber:

  • Einzelpersonen und Unternehmen (individuelle Marke),

  • Organisationen mit Rechtspersönlichkeit (kollektive Marke),

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Handelskammern),

  • Zertifizierungsstellen, die Garantiemarken anmelden möchten,

  • Unternehmergruppen, die eine Gemeinschaftsmarke registrieren wollen.

 

 

 

Wie läuft die Anmeldung ab?

 

Die Markenanmeldung kann auf drei Wegen erfolgen:

  • Persönlich – durch Abgabe der Unterlagen im Sitz des Patentamts in Warschau,

  • Postalisch – durch Übersendung per Post an das Patentamt,

  • Online – über das elektronische Dienstleistungsportal des Amts: portal.uprp.gov.pl

Die Anmeldung erfolgt stets für bestimmte Waren- oder Dienstleistungsklassen, gemäß der Nizza-Klassifikation. Für jede zusätzliche Klasse fällt eine Zusatzgebühr an.

 

 

 

Wann wird ein Markenschutz verweigert?

 

Eine Marke wird nicht eingetragen, wenn:

  • sie keine Unterscheidungskraft besitzt,

  • sie ausschließlich aus beschreibenden Begriffen besteht,

  • sie gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstößt,

  • sie geeignet ist, Verbraucher zu täuschen,

  • sie nationale oder internationale Symbole oder Wappen verwendet,

  • sie mit älteren Rechten kollidiert.

 

Darüber hinaus kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung ein Widerspruch gegen eine Markenanmeldung eingelegt werden, sofern ein berechtigtes Interesse besteht.

 

 

 

Warum lohnt sich die Markenanmeldung in Polen?

 

Für deutsche Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Polen ist die nationale Markenregistrierung ein wirkungsvoller Schutz vor Nachahmung und unlauterem Wettbewerb. Zudem erleichtert die polnische Eintragung eine spätere Erweiterung des Schutzes auf EU- oder internationaler Ebene.

 

 

 

Benötigen Sie eine Prioritätsbescheinigung?

 

Falls Sie Ihre Marke auch im Ausland anmelden möchten oder einen früheren Anmeldetag geltend machen wollen, kann das polnische Patentamt auf Antrag eine Prioritätsbescheinigung ausstellen.

 

 

 

Patentanwälte in Polen 

 

Der Patentanwalt (rzecznik patentowy) ist in Polen ein freier Beruf mit dem Status eines Vertrauensberufs (zawód zaufania publicznego). Patentanwälte leisten juristische und technische Beratung in sämtlichen Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes für Unternehmen, Organisationen sowie Einzelpersonen.

Bereits im Dezember 1918, im Zuge der Errichtung des polnischen Patentamts, wurde der Beruf des Patentanwalts gesetzlich berücksichtigt: Ein Dekret des Staatsoberhauptes vom 13. Dezember 1918 sah vor, dass Parteien sich im Anmeldeverfahren durch qualifizierte Vertreter – insbesondere Patentanwälte – vertreten lassen können.

 

Polnische Patentanwälte sind sowohl mit juristischen als auch technischen Fachkenntnissen ausgestattet. Ihr Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere:

  • die Vorbereitung und Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen beim Patentamt,

  • die Vertretung in Prüfungsverfahren sowie in streitigen Verfahren vor dem UPRP,

  • die Entwicklung individueller Schutzstrategien für gewerbliche Schutzrechte,

  • die Überwachung von Fristen und Schutzrechtsportfolios ihrer Mandanten.

 

Die Polnische Kammer der Patentanwälte (poln. Polska Izba Rzeczników Patentowych) ist die berufsständische Selbstverwaltung aller in Polen zugelassenen Patentanwälte und Patentanwaltskandidaten. Die Kammer wurde durch das Gesetz vom 11. April 2001 über die Patentanwälte (poln. Ustawa o rzecznikach patentowych) errichtet. Sie überwacht die ordnungsgemäße Berufsausübung, regelt die Zulassung zur Ausbildung und vertritt die Interessen des Berufsstands gegenüber Staat und Öffentlichkeit.

 

 

 

Fazit

Die Eintragung einer Marke in Polen ist ein rechtssicherer Schritt zur Stärkung Ihrer Position auf dem polnischen Markt. Unsere Rechts- und Steuerabteilung bei AHK Polen unterstützt Sie gern bei der Prüfung der Schutzfähigkeit, Vorbereitung der Anmeldung und dem gesamten Eintragungsverfahren.

 

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle rechtliche Einschätzung nicht ersetzen. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich gern an unser Team im Bereich Recht und Steuern.

 

 

 

 

 

 

 

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