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AHK TECH - Blogpost

25/10/2024

Unterschiede zwischen Arbeitsvertrag und Dienstvertrag (Dienstleistungsauftrag)

Die Unterscheidung zwischen Arbeitsvertrag (pol. umowa o pracę) und Dienstvertrag (Dienstleistungsauftrag, poln. umowa zlecenia) ist im polnischen Recht von zentraler Bedeutung, da sie über die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmt. Während der Arbeitsvertrag klare arbeitsrechtliche Verpflichtungen und Arbeitnehmerrechte enthält, ist der Dienstvertrag flexibler gestaltet und fällt in den Bereich des Zivilrechts. Beide Vertragsarten bieten jedoch bestimmte Vorteile und müssen auf Grundlage ihrer Merkmale, Bedingungen und Risiken sorgfältig geprüft werden.

 

 

1. Merkmale des Arbeitsvertrags

 

Der Arbeitsvertrag in Polen definiert ein Beschäftigungsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer zur Ausübung einer festgelegten Tätigkeit unter der Leitung des Arbeitgebers und gegen Vergütung verpflichtet ist (Art. 22 § 1 KP). Wesentliche Merkmale, die den Arbeitsvertrag von anderen Beschäftigungsformen unterscheiden, sind:

  • Art der Tätigkeit: Die vertraglich festgelegte Art der Tätigkeit muss präzise beschrieben sein, um den Aufgabenbereich des Arbeitnehmers zu definieren. Dadurch bleibt der Arbeitgeber in der Lage, innerhalb dieses Rahmens Weisungen zu erteilen.
  • Arbeitgeberleitung: Der Arbeitgeber hat das Weisungsrecht und trägt die Verantwortung für die Organisation der Arbeit und das wirtschaftliche Risiko des Unternehmens. Dies umfasst auch die Festlegung von Arbeitszeit und -ort.
  • Arbeitsort: Der Arbeitsvertrag muss den Arbeitsort klar festlegen, wobei dieser fest oder als geografisches Gebiet (z. B. Region) definiert sein kann.
  • Arbeitszeit: Die im Arbeitsvertrag festgelegte Arbeitszeit bindet den Arbeitnehmer an die Arbeitszeitvorgaben des Arbeitgebers.
  • Vergütungspflicht: Die Entlohnung muss den gesetzlichen Mindestlohn erreichen und ist für den Arbeitnehmer unübertragbar (Art. 84 KP).

 

 

2. Merkmale des Dienstvertrags

 

Ein Dienstvertrag (Umowa zlecenia) hingegen richtet sich nach dem polnischen Zivilgesetzbuch (KC). Der Dienstvertrag verpflichtet den Auftragnehmer zur Erbringung einer bestimmten Tätigkeit, die weder weisungsgebunden ist noch auf einer Hierarchie basiert, wie es im Arbeitsverhältnis der Fall ist (Art. 734 § 1 KC). Typische Merkmale des Dienstvertrags umfassen:

  • Gleichberechtigte Vertragsparteien: Anders als im Arbeitsverhältnis handelt es sich um zwei gleichberechtigte Parteien.
  • Ersetzbare Leistungserbringung: Der Auftragnehmer kann die Leistung auf Dritte übertragen, sofern die Vertragsbedingungen oder Umstände dies erfordern.
  • Vergütungspflicht: Dienstverträge können auch unentgeltlich geschlossen werden, wobei eine Vergütungspflicht in den meisten Fällen vereinbart wird (Art. 735 § 1 KC).
  • Flexibilität bei Arbeitsort und -zeit: Anders als beim Arbeitsvertrag bestimmen meist Auftrag und Art der Tätigkeit den Ort und die Zeit des Einsatzes. Eine vertragliche Einigung über festgelegte Arbeitszeiten und -orte kann allerdings zur Gefahr einer Reklassifizierung führen.

 

 

3. Ähnliche Merkmale und rechtliche Unterschiede

 

Da beide Vertragsarten in Polen häufig eingesetzt werden, ist es entscheidend, ihre wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erkennen. Beide Vertragsarten – der Arbeitsvertrag und der Dienstvertrag – enthalten grundlegende Gemeinsamkeiten, weichen jedoch hinsichtlich rechtlicher Pflichten und der Rechte der Parteien deutlich voneinander ab.

 

Zunächst ist die Vergütungspflicht beim Arbeitsvertrag klar geregelt: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Vergütung, die mindestens dem gesetzlich festgelegten Mindestlohn entspricht. Dies gilt für jede geleistete Arbeitsstunde. Beim Dienstvertrag hingegen ist eine Vergütungspflicht zwar üblich, jedoch kann hier die Mindeststundenvergütung flexibel gestaltet werden und bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

 

Auch beim Urlaubsanspruch bestehen erhebliche Unterschiede. Ein Arbeitnehmer mit Arbeitsvertrag hat Anspruch auf einen jährlich bezahlten Erholungsurlaub gemäß polnischem Arbeitsrecht. Für Auftragnehmer im Dienstverhältnis gilt dies nicht, sofern im Vertrag nicht ausdrücklich ein Urlaubsanspruch festgelegt wurde.

 

Ein weiterer wichtiger Unterschied zeigt sich im Weisungsrecht. Der Arbeitsvertrag gewährt dem Arbeitgeber ein umfassendes Weisungsrecht, das den Arbeitnehmer zur Befolgung der Anweisungen hinsichtlich Arbeitsort, Arbeitszeit und Arbeitserfüllung verpflichtet. Im Rahmen eines Dienstvertrags ist das Weisungsrecht hingegen eingeschränkt und orientiert sich mehr an der vereinbarten Leistung als an detaillierten Vorgaben.

 

Schließlich unterscheiden sich beide Vertragsformen hinsichtlich der Bedingungen und Rechte bei der Vertragsbeendigung. Ein Arbeitsvertrag sieht geregelte Kündigungsfristen und – je nach Grund der Beendigung – Entschädigungsansprüche vor. Im Dienstvertrag gelten dagegen flexiblere Regelungen, die eine unkompliziertere Beendigung ermöglichen.

 

Eine Klausel zum Wettbewerbsverbot während der Vertragslaufzeit ist in einem Arbeitsvertrag implizit enthalten, da der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren und keine konkurrierenden Tätigkeiten auszuüben. Im Dienstvertrag ist ein solches Verbot hingegen nur dann verpflichtend, wenn es explizit vereinbart wurde, und greift dann auch nur eingeschränkt.

 

Diese Merkmale verdeutlichen die Unterschiede in der Struktur und im rechtlichen Gewicht der beiden Verträge.

 

 

4. Rechtliche Risiken der Reklassifizierung

 

Verträgt ein Dienstvertrag Merkmale eines Arbeitsvertrags, etwa durch strikte Weisungen oder spezifische Regelungen zu Arbeitszeit und -ort, besteht die Gefahr einer gerichtlichen Umklassifizierung zum Arbeitsverhältnis. Diese Umklassifizierung kann erhebliche Auswirkungen auf den Auftraggeber haben, insbesondere wenn Sozialversicherungsbeiträge nicht gezahlt wurden. Im Falle eines Rechtsstreits könnten die Gerichte prüfen, ob die vertragliche Tätigkeit eher einem Arbeitsverhältnis entspricht und eine Nachzahlung der Sozialversicherungsbeiträge, Entschädigungen und sogar rechtliche Sanktionen für den Arbeitgeber festlegen.

 

Laut dem polnischen Obersten Gerichtshof (wyr. SN vom 30.06.2000, II UKN 523/99, Legalis) ist es unzulässig, einen bestehenden Arbeitsvertrag durch einen Dienstvertrag zu ersetzen, ohne dass sich die Art der Tätigkeit grundlegend ändert. Eine solche Praxis kann als Umgehung des Arbeitsrechts ausgelegt werden und zur rechtlichen Einordnung als Arbeitsverhältnis führen.

 

 

Zusammenfassung

 

In Polen sind der Arbeitsvertrag und der Dienstvertrag zwar beides gängige Beschäftigungsformen, doch unterliegen sie unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine sorgfältige Auswahl und Gestaltung erforderlich machen. Arbeitgeber sollten bei der Wahl des Vertragsmodells auf die tatsächlichen Bedingungen und Merkmale der Beschäftigung achten. Das AHK TECH-Team unterstützt Sie gerne bei Fragen zur Wahl der richtigen Vertragsform und den damit verbundenen arbeitsrechtlichen Anforderungen in Polen. Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine rechtliche Beratung dar. 

 

 

 

 

 

 

 

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