AHK TECH

GERMAN TECHNOLOGY HUB

Gründung einer sp. z o.o. in Polen – Checkliste zur Firmengründung (GmbH)

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Rufen Sie uns an!

(+48) 225-310-554

ul.Grzybowska 87
PL 00-844 Warszawa

GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o
  1. pl
  2. en
  3. uk
GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o

AHK TECH - Blogpost

GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o.
21/10/2024

Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen: Eine effektive Methode zur Kapitalausschüttung

Effiziente Kapitalausschüttung durch Zinserträge

Die Zinserträge aus einem Gesellschafterdarlehen stellen eine attraktive Alternative zur Dividendenausschüttung dar, insbesondere aus steuerlicher Sicht. In Situationen, in denen eine polnische GmbH (sp. z o.o.) zusätzliches Kapital für Betriebsausgaben oder Investitionen benötigt, greifen viele Unternehmen in Polen auf Darlehen ihrer Gesellschafter zurück. Diese Form der Kapitalzufuhr ist nicht nur unkompliziert, sondern auch steuerlich vorteilhaft.

 

Wesentliche steuerliche Vorteile von Zinserträgen

Ein entscheidender Vorteil der Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen besteht darin, dass diese als Betriebsausgaben der polnischen GmbH (sp. z o.o.) geltend gemacht werden können. Auf der Seite des Gesellschafters unterliegen die Zinserträge im Grundsatz dem Kapitalertragsteuer-Satz von 19%, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung, wie sie bei Dividendenausschüttungen auftritt, vermieden wird.

 

Regeln für die Gewährung von Gesellschafterdarlehen

Bei der Gewährung eines Darlehens an die eigene GmbH sollten jedoch einige rechtliche und steuerliche Regelungen beachtet werden:

  • Maximale Zinssätze: Die Zinssätze dürfen nicht die gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen überschreiten. Diese betragen das Doppelte der gesetzlichen Zinsen. Höhere Zinssätze führen dazu, dass der übersteigende Betrag nicht als Betriebsausgabe absetzbar ist.
  • Kapitalertragsteuer: Die polnische GmbH (sp. z o.o.) ist für den Einzug und die Abführung der Kapitalertragsteuer für den Gesellschafter verantwortlich.
  • Befreiung von der Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen: Gesellschafterdarlehen an GmbHs sind von der Steuer auf zivilrechtliche Transaktionen (PCC) befreit.

 

Einhaltung der Fremdvergleichsgrundsätze

Da das Darlehen zwischen verbundenen Parteien (Gesellschafter und sp. z o.o.) gewährt wird, ist die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes besonders wichtig. Das bedeutet, dass die Zinsen auf dem Niveau des Marktpreises liegen sollten. Um hier steuerliche Risiken zu vermeiden, bietet sich der sogenannte safe-harbour-Mechanismus an.

 

Vorteile des Safe-Harbour-Mechanismus

Der safe-harbour-Mechanismus schützt Unternehmen vor einer nachträglichen Korrektur der Zinsbeträge durch die Steuerbehörden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind:

  • Das Zinssatzniveau wird auf Grundlage der Vorgaben des Finanzministeriums festgelegt.
  • Es gibt keine weiteren Gebühren wie Provisionen oder Prämien.
  • Das Darlehen hat eine Laufzeit von maximal fünf Jahren.
  • Die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen überschreiten nicht 20 Millionen Złoty.
  • Der Gesellschafter darf kein Steuerresident eines Landes sein, das als Steueroase gilt

 

Fazit: Zinserträge als sichere und steueroptimierte Einnahmequelle

Gesellschafterdarlehen bieten eine sichere und steuerlich günstige Möglichkeit der Kapitalzufuhr und -ausschüttung. Die Zinserträge stellen für den Gesellschafter eine legale Einnahmequelle dar, die im Vergleich zu Dividenden deutlich weniger steuerliche Belastungen mit sich bringt. Dabei sind jedoch die oben genannten Vorschriften zu beachten, um steuerliche Risiken zu minimieren und von den Vorteilen des safe-harbour-Mechanismus zu profitieren.

 

Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. AHK TECH empfiehlt Ihnen, sich bei rechtlichen Fragen an einen Fachanwalt oder Steuerberater zu wenden. Bei weiteren Fragen zum Thema steht das AHK TECH Team gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

Ebenfalls empfohlen zu lesen:

27 May 2025
Die Entscheidung, unternehmerisch in Polen tätig zu werden, setzt ein belastbares Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen
22 May 2025
Vorbemerkung zum Implementierungsprozess e-Doręczenia (elektronische Zustellungen) sind in Polen der rechtliche Ersatz für eingeschriebene Zustellungen
21 May 2025
Verpflichtender Einsatz des KSeF im B2B ab 2026 Die polnische Regierung führt ab 2026 eine
19 May 2025
Überblick über die Funktionen des e‑Finanzamtes Das polnische e‑Finanzamt (poln. e-Urząd Skarbowy, Abk. e‑US) ist

AHK TECH

GERMAN TECHNOLOGY HUB

GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o

ul. Grzybowska 87
PL 00-844 Warszawa

Registrierung einer sp. z o.o. - GmbH in Polen – Checkliste zur Firmengründung

(+48) 225-310-554

GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o

Folgen Sie uns auf

Unser Hub bietet professionelle Rechtshilfe für deutsche IT- und Technologieunternehmen an. Darüber hinaus bieten wir eine breite Palette von Back-Office-Dienstleistungen an.

Die Webseite ist urheberrechtlich geschützt. Datenschutzerklärung Impressum

Seitedesign und Management: Maciej Pikuliński