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Die Zinserträge aus einem Gesellschafterdarlehen stellen eine attraktive Alternative zur Dividendenausschüttung dar, insbesondere aus steuerlicher Sicht. In Situationen, in denen eine polnische GmbH (sp. z o.o.) zusätzliches Kapital für Betriebsausgaben oder Investitionen benötigt, greifen viele Unternehmen in Polen auf Darlehen ihrer Gesellschafter zurück. Diese Form der Kapitalzufuhr ist nicht nur unkompliziert, sondern auch steuerlich vorteilhaft.
Ein entscheidender Vorteil der Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen besteht darin, dass diese als Betriebsausgaben der polnischen GmbH (sp. z o.o.) geltend gemacht werden können. Auf der Seite des Gesellschafters unterliegen die Zinserträge im Grundsatz dem Kapitalertragsteuer-Satz von 19%, wodurch das Risiko einer Doppelbesteuerung, wie sie bei Dividendenausschüttungen auftritt, vermieden wird.
Bei der Gewährung eines Darlehens an die eigene GmbH sollten jedoch einige rechtliche und steuerliche Regelungen beachtet werden:
Da das Darlehen zwischen verbundenen Parteien (Gesellschafter und sp. z o.o.) gewährt wird, ist die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes besonders wichtig. Das bedeutet, dass die Zinsen auf dem Niveau des Marktpreises liegen sollten. Um hier steuerliche Risiken zu vermeiden, bietet sich der sogenannte safe-harbour-Mechanismus an.
Der safe-harbour-Mechanismus schützt Unternehmen vor einer nachträglichen Korrektur der Zinsbeträge durch die Steuerbehörden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind:
Gesellschafterdarlehen bieten eine sichere und steuerlich günstige Möglichkeit der Kapitalzufuhr und -ausschüttung. Die Zinserträge stellen für den Gesellschafter eine legale Einnahmequelle dar, die im Vergleich zu Dividenden deutlich weniger steuerliche Belastungen mit sich bringt. Dabei sind jedoch die oben genannten Vorschriften zu beachten, um steuerliche Risiken zu minimieren und von den Vorteilen des safe-harbour-Mechanismus zu profitieren.
Dieser Artikel dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. AHK TECH empfiehlt Ihnen, sich bei rechtlichen Fragen an einen Fachanwalt oder Steuerberater zu wenden. Bei weiteren Fragen zum Thema steht das AHK TECH Team gerne zur Verfügung.
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