AHK TECH

GERMAN TECHNOLOGY HUB

Gründung einer sp. z o.o. in Polen – Checkliste zur Firmengründung (GmbH)

KOSTENLOSE ERSTBERATUNG

Rufen Sie uns an!

(+48) 225-310-554

ul.Grzybowska 87
PL 00-844 Warszawa

GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o
  1. pl
  2. en
  3. uk
GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o

AHK TECH - Blogpost

GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o.
19/10/2024

Pflicht für Unternehmen: Qualifizierte e-Signatur und Siegel in Polen nutzen 

Elektronische Signatur und qualifiziertes Siegel: Moderne digitale Werkzeuge für Ihr Unternehmen

 

Elektronische Signaturen und qualifizierte Siegel sind essenzielle digitale Lösungen, die es Unternehmen ermöglichen, ihre Geschäftsprozesse effizienter und sicherer zu gestalten. Während die elektronische Signatur auf natürliche Personen zugeschnitten ist, richtet sich das qualifizierte Siegel an juristische Personen, wie zum Beispiel Unternehmen oder Institutionen. Beide Dienste sind im polnischen Recht sowie in der EU-weiten eIDAS-Verordnung geregelt und bieten eine einheitliche rechtliche Grundlage für alle EU-Mitgliedsstaaten.

 

Rechtliche Grundlagen

Die gesetzlichen Vorschriften, die die Anwendung der elektronischen Signatur und des qualifizierten Siegels ermöglichen, basieren auf zwei wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen:

  • Die eIDAS-Verordnung (EU) Nr. 910/2014 – Diese Verordnung regelt die Nutzung der elektronischen Identifizierung und Vertrauensdienste bei digitalen Transaktionen im europäischen Binnenmarkt. Sie stellt sicher, dass elektronische Signaturen und Siegel in allen EU-Ländern anerkannt werden.

  • Das polnische Gesetz vom 5. September 2016 über Vertrauensdienste und elektronische Identifizierung – Dieses Gesetz hat die polnische Rechtslage an die eIDAS-Verordnung angepasst und ermöglicht es, dass in anderen EU-Ländern ausgestellte Zertifikate für elektronische Signaturen und Siegel in Polen rechtlich anerkannt werden.

 

Vorteile elektronischer Signaturen und qualifizierter Siegel

Der Einsatz von elektronischen Signaturen und qualifizierten Siegeln bietet zahlreiche rechtliche und praktische Vorteile:

  • Einfache Validierung: Elektronische Signaturen und Siegel sind einfach zu überprüfen, da sie mithilfe von Zertifikaten die Identität des Unterzeichners oder der unterzeichnenden Organisation bestätigen. Dies erhöht die Rechtssicherheit.
  • Erhöhte Sicherheit: Dank moderner kryptografischer Verfahren und der Public-Key-Infrastruktur (PKI) bieten diese Dienste ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz vor Fälschungen.
  • Rechtliche Gleichstellung mit handschriftlichen Unterschriften: Qualifizierte elektronische Signaturen haben denselben rechtlichen Status wie handschriftliche Unterschriften und sind daher auch bei rechtlich verbindlichen Dokumenten, wie Arbeitsverträgen, einsetzbar.
  • Beschleunigte Geschäftsprozesse: Die Verwendung von elektronischen Signaturen und Siegeln beschleunigt Geschäftsabläufe, da Dokumente digital erstellt, unterzeichnet und gespeichert werden können. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung und Archivierung.

 

Wer kann qualifizierte Vertrauensdienste bereitstellen?

Nur akkreditierte Anbieter von qualifizierten Vertrauensdiensten dürfen elektronische Signaturen und Siegel ausstellen. Diese Unternehmen müssen strenge Vorgaben erfüllen und regelmäßig auditiert werden, um sicherzustellen, dass ihre Dienste den Anforderungen der eIDAS-Verordnung entsprechen. Sobald sie die notwendige Genehmigung erhalten haben, können sie Zertifikate für Signaturen und Siegel ausstellen sowie weitere vertrauenswürdige Dienste, wie elektronische Zeitstempel oder Website-Authentifizierungen, anbieten.

 

Fazit

Elektronische Signaturen und qualifizierte Siegel sind unverzichtbare Werkzeuge für die moderne digitale Wirtschaft. Sie ermöglichen es Unternehmen, ihre rechtlichen und administrativen Prozesse zu beschleunigen und gleichzeitig die Sicherheit und Rechtsgültigkeit ihrer digitalen Transaktionen zu gewährleisten. Dank der EU-weiten Anerkennung durch die eIDAS-Verordnung können polnische Unternehmen problemlos mit Partnern in anderen EU-Ländern zusammenarbeiten.

 

Beratung zu Implementierung und Kauf:

Wir bieten Ihnen umfassende Beratung zur Implementierung und zum Erwerb von elektronischen Signaturen und qualifizierten Siegeln in Ihrer polnischen Niederlassung. Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die passenden Lösungen für Ihre geschäftlichen Anforderungen zu finden und optimal zu integrieren. Kontaktieren Sie uns, um mehr zu erfahren.

 

 

 

 

 

 

 

Ebenfalls empfohlen zu lesen:

27 May 2025
Die Entscheidung, unternehmerisch in Polen tätig zu werden, setzt ein belastbares Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen
22 May 2025
Vorbemerkung zum Implementierungsprozess e-Doręczenia (elektronische Zustellungen) sind in Polen der rechtliche Ersatz für eingeschriebene Zustellungen
21 May 2025
Verpflichtender Einsatz des KSeF im B2B ab 2026 Die polnische Regierung führt ab 2026 eine
19 May 2025
Überblick über die Funktionen des e‑Finanzamtes Das polnische e‑Finanzamt (poln. e-Urząd Skarbowy, Abk. e‑US) ist

AHK TECH

GERMAN TECHNOLOGY HUB

GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o

ul. Grzybowska 87
PL 00-844 Warszawa

Registrierung einer sp. z o.o. - GmbH in Polen – Checkliste zur Firmengründung

(+48) 225-310-554

GmbH in Polen - Firmengründung - sp. z o.o

Folgen Sie uns auf

Unser Hub bietet professionelle Rechtshilfe für deutsche IT- und Technologieunternehmen an. Darüber hinaus bieten wir eine breite Palette von Back-Office-Dienstleistungen an.

Die Webseite ist urheberrechtlich geschützt. Datenschutzerklärung Impressum

Seitedesign und Management: Maciej Pikuliński