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In unserer Beratungspraxis stützen wir uns sowohl auf tiefgreifende Kenntnisse des polnischen als auch des deutschen Arbeitsrechts sowie auf bewährte Lösungen, die in Deutschland angewandt werden. Unsere umfassende Vertrautheit mit beiden Rechtssystemen ermöglicht es uns, Ihnen weitaus effizienter und zielgerichteter als lokale polnische Rechtsberater zur Seite zu stehen. Wir verstehen die Denkweise deutscher Personalverantwortlicher und sind in der Lage, ihnen mögliche Anpassungen deutscher Lösungen an die spezifischen Anforderungen des polnischen Arbeitsrechts aufzuzeigen.
Die rechtliche Absicherung von Arbeitsverhältnissen in Polen, insbesondere die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Betriebsordnungen, Kündigungen sowie verschiedenen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen, wie etwa Nachträgen zu Arbeitsverträgen, zählt zu unseren Kernkompetenzen. Diese Tätigkeit bildet das Fundament unserer Arbeit, um Ihre Interessen als Arbeitgeber in Polen umfassend zu schützen und rechtlich abzusichern.
Darüber hinaus optimieren wir die uns anvertrauten Regelungen unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte, wie beispielsweise der Anschaffungskosten. Unser breit gefächertes Know-how, das auch die Bereitstellung von Payroll-Dienstleistungen und die Expertise erfahrener Lohnbuchhalter umfasst, versetzt uns in die Lage, Ihnen umfassende Lösungen zu bieten, die sowohl rechtlich als auch steuerlich optimal gestaltet sind.
Das polnische Arbeitsrecht bietet Unternehmen verschiedene Vertragsformen für die Anstellung von Mitarbeitern. Diese umfassen den unbefristeten und den befristeten Arbeitsvertrag. Eine besondere Form des befristeten Vertrags stellt der Arbeitsvertrag auf Probe dar, welcher im Gegensatz zum deutschen Recht eine eigenständige Vereinbarung darstellt.
Probearbeitsverträge in Polen – Besonderheiten und Fristen
In Polen kann ein Probearbeitsvertrag maximal für eine Dauer von drei Monaten abgeschlossen werden. Nach Ablauf dieser Probezeit steht es dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer offen, entweder einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Andernfalls endet das Probearbeitsverhältnis automatisch, ohne dass eine separate Kündigung erforderlich ist.
Befristete Arbeitsverträge – Regelungen und Grenzen
Befristete Arbeitsverträge können in Polen ohne sachlichen Grund bis zu einer Gesamtdauer von 33 Monaten abgeschlossen werden. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Vertrag maximal dreimal verlängert werden. Wird der Arbeitnehmer nach diesen 33 Monaten weiterhin beschäftigt, wandelt sich das Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes um.
Kündigungsfristen im polnischen Arbeitsrecht
Unabhängig davon, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt, gelten in Polen dieselben Kündigungsfristen. Diese richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und sind wie folgt gestaffelt:
Für Probearbeitsverträge gelten besondere Kündigungsfristen, die je nach Vertragsdauer variieren. Bei einem Vertrag von weniger als zwei Wochen beträgt die Kündigungsfrist 3 Tage, bei einer Dauer von mehr als zwei Wochen eine Woche und bei einer vollen Vertragsdauer von drei Monaten zwei Wochen.
Urlaubsansprüche in Polen – Urlaub auf Verlangen
Eine weitere wichtige Regelung im polnischen Arbeitsrecht betrifft den Urlaub auf Verlangen. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, bis zu vier Mal im Jahr einen Urlaubstag aus seinem Erholungsurlaub unmittelbar vor Arbeitsbeginn zu nehmen. Dieser Urlaub muss dem Arbeitgeber lediglich mitgeteilt werden; eine Genehmigung durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich.
Mutterschutz in Polen – Wichtige Unterschiede
Besondere Aufmerksamkeit sollte auch den polnischen Regelungen zum Mutterschutz geschenkt werden, die sich erheblich vom deutschen Recht unterscheiden. Diese Unterschiede sollten im Detail verstanden werden, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
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Wir analysieren die arbeitsrechtlichen Risiken für Arbeitgeber im Kontext Ihrer spezifischen Situation mit Bezug zu Polen und bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung an, um die bestmögliche Vorgehensweise aufzuzeigen.
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Auf unserem Blog teilen wir täglich wertvolle Erfahrungen und praxisnahe Hinweise zur Unternehmensführung in Polen. Hier entsteht eine Wissensdatenbank mit wertvollen Inhalten. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an Artikeln aus unserem Blog zum Thema Arbeitsrecht.
Die veröffentlichten Informationen sind keine Rechtsgutachten und können eine Beratung durch Berufsträger nicht ersetzen! Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe.
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