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Personalverwaltung in Polen

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Rechtliche Beratung für Arbeit und Beschäftigung

AHK TECH - Arbeitsrecht

In unserer Beratungspraxis stützen wir uns sowohl auf tiefgreifende Kenntnisse des polnischen als auch des deutschen Arbeitsrechts sowie auf bewährte Lösungen, die in Deutschland angewandt werden. Unsere umfassende Vertrautheit mit beiden Rechtssystemen ermöglicht es uns, Ihnen weitaus effizienter und zielgerichteter als lokale polnische Rechtsberater zur Seite zu stehen. Wir verstehen die Denkweise deutscher Personalverantwortlicher und sind in der Lage, ihnen mögliche Anpassungen deutscher Lösungen an die spezifischen Anforderungen des polnischen Arbeitsrechts aufzuzeigen.

 

Die rechtliche Absicherung von Arbeitsverhältnissen in Polen, insbesondere die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Betriebsordnungen, Kündigungen sowie verschiedenen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen, wie etwa Nachträgen zu Arbeitsverträgen, zählt zu unseren Kernkompetenzen. Diese Tätigkeit bildet das Fundament unserer Arbeit, um Ihre Interessen als Arbeitgeber in Polen umfassend zu schützen und rechtlich abzusichern.

 

Darüber hinaus optimieren wir die uns anvertrauten Regelungen unter Berücksichtigung steuerlicher Gesichtspunkte, wie beispielsweise der Anschaffungskosten. Unser breit gefächertes Know-how, das auch die Bereitstellung von Payroll-Dienstleistungen und die Expertise erfahrener Lohnbuchhalter umfasst, versetzt uns in die Lage, Ihnen umfassende Lösungen zu bieten, die sowohl rechtlich als auch steuerlich optimal gestaltet sind.

 

FAQ

Notarurkunde in Polen

Überstunden

Im polnischen Arbeitsrecht ist es nicht zulässig, Überstunden pauschal mit einer allgemeinen Klausel im Arbeitsvertrag abzugelten. Jede Überstunde muss individuell dokumentiert und gemäß den gesetzlichen Vorgaben entweder durch einen Zuschlag oder Freizeitausgleich vergütet werden. Eine pauschale Abgeltung würde gegen die zwingenden Vorschriften des polnischen Arbeitsrechts verstoßen, da diese die transparente Erfassung und Entlohnung von Mehrarbeit sicherstellen sollen.

 

Überstunden sind zulässig, jedoch nur in Ausnahmefällen, wie z. B. bei besonderen betrieblichen Bedürfnissen. Sie dürfen 150 Stunden pro Jahr nicht überschreiten, es sei denn, im Arbeitsvertrag oder in einer betrieblichen Vereinbarung wurde eine höhere Grenze festgelegt. Für Überstunden wird entweder ein Zuschlag von 50 % oder 100 % des Grundlohns oder ein Freizeitausgleich gewährt.

 

Diese Regelungen bieten sowohl Sicherheit als auch Flexibilität und tragen dazu bei, ein ausgewogenes Arbeitsumfeld in Polen zu schaffen.

Arbeitszeit in Polen

In Polen wird die Arbeitszeit durch den Arbeitsgesetzbuch geregelt. Die grundlegende Norm der Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche in einem durchschnittlichen Zeitraum von 5 Arbeitstagen pro Woche. Diese Regelung gilt für Arbeitnehmer, die auf Grundlage eines Arbeitsvertrages beschäftigt sind. Der maximale Abrechnungszeitraum für die Arbeitszeit kann, je nach Vereinbarung, bis zu 12 Monate betragen, um die Arbeitsorganisation zu flexibilisieren.

 

Das polnische Arbeitsrecht erlaubt verschiedene Arbeitszeitpläne, die den Bedürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern entsprechen können:

 

  • Gleitende Arbeitszeit: Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeiten innerhalb eines festgelegten Rahmens flexibel gestalten, wobei die tägliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden darf.

  • Schichtarbeit: Schichtarbeit ist besonders in der Industrie und im Dienstleistungssektor verbreitet. Hierbei werden Arbeitszeiten auf verschiedene Schichten innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums verteilt.

  • Verkürzte Arbeitszeit: Unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel der Pflege von Kindern oder gesundheitlichen Einschränkungen, kann die Arbeitszeit reduziert werden.

  • Bereitschaftsdienst: Arbeitnehmer können verpflichtet werden, außerhalb der regulären Arbeitszeit für Notfälle verfügbar zu sein. Diese Zeit wird als Arbeitszeit angerechnet, wenn die Leistung erbracht wird.

Urlaubsansprüche in Polen

Das polnische Arbeitsrecht garantiert jedem Arbeitnehmer, der auf Grundlage eines Arbeitsvertrages beschäftigt ist, einen jährlichen bezahlten Erholungsurlaub. Die Anzahl der Urlaubstage hängt von der Gesamtdauer der Berufserfahrung sowie der absolvierten Ausbildung ab.

 

Urlaubsanspruch

  • Grundlegende Urlaubsnormen:

    • Arbeitnehmer mit weniger als 10 Jahren Berufserfahrung haben Anspruch auf 20 Tage Urlaub pro Jahr.
    • Arbeitnehmer mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung können 26 Tage Urlaub pro Jahr in Anspruch nehmen.

 

  • Anrechnung der Ausbildung auf die Berufserfahrung:

    • Abgeschlossene weiterführende Schulen und Hochschulen können auf die Berufserfahrung angerechnet werden. Zum Beispiel zählt ein Hochschulabschluss als 8 Jahre Berufserfahrung.

 

  • Neuer Arbeitnehmer:Im ersten Arbeitsjahr erwirbt der Arbeitnehmer das Recht auf Urlaub anteilig, das heißt 1/12 des jährlichen Anspruchs für jeden gearbeiteten Monat.

 

Regeln für die Urlaubsnutzung

  • Urlaubsantrag: Der Erholungsurlaub wird in Absprache mit dem Arbeitgeber auf Basis eines Urlaubsplans oder individueller Vereinbarungen gewährt.
  • Ununterbrochener Urlaub: Der Arbeitnehmer hat das Recht, einen ununterbrochenen Urlaub für mindestens 14 Tage zu nehmen, einschließlich Wochenenden und Feiertagen.

 

Besondere Arten von Urlaub

  • Bildungsurlaub: Arbeitnehmer, die mit Zustimmung des Arbeitgebers eine Weiterbildung beginnen, können Anspruch auf zusätzlichen Urlaub haben.

  • Elternzeit: Eltern können nach der Geburt eines Kindes Elternzeit in Anspruch nehmen. Diese beträgt bis zu 32 Wochen und kann zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden.

  • Pflegeurlaub: Arbeitnehmer haben das Recht, einen kurzen unbezahlten Urlaub für die Pflege von Angehörigen zu beantragen.

 

Auszahlung und Abgeltung

Unbenutzte Urlaubstage müssen im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgegolten werden. Das polnische Recht erlaubt keinen Verzicht auf den Anspruch auf Erholungsurlaub zugunsten einer Vergütung während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Diese Vorschriften stellen sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden, während Arbeitgeber ihre betrieblichen Abläufe planen können.

 

Urlaub auf Verlangen

Eine weitere wichtige Regelung im polnischen Arbeitsrecht betrifft den Urlaub auf Verlangen. Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, bis zu vier Mal im Jahr einen Urlaubstag aus seinem Erholungsurlaub unmittelbar vor Arbeitsbeginn zu nehmen. Dieser Urlaub muss dem Arbeitgeber lediglich mitgeteilt werden; eine Genehmigung durch den Arbeitgeber ist nicht erforderlich.

Kündigungsfristen im polnischen Arbeitsrecht

Unabhängig davon, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt, gelten in Polen dieselben Kündigungsfristen. Diese richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und sind wie folgt gestaffelt:

  • 2 Wochen bei einer Beschäftigung von weniger als 6 Monaten,
  • 1 Monat bei einer Beschäftigung von mindestens 6 Monaten,
  • 3 Monate bei einer Beschäftigung von mindestens 3 Jahren.

 

Für Probearbeitsverträge gelten besondere Kündigungsfristen, die je nach Vertragsdauer variieren. Bei einem Vertrag von weniger als zwei Wochen beträgt die Kündigungsfrist 3 Tage, bei einer Dauer von mehr als zwei Wochen eine Woche und bei einer vollen Vertragsdauer von drei Monaten zwei Wochen.

Befristete Arbeitsverträge – Regelungen und Grenzen

Im polnischen Arbeitsrecht ist der befristete Arbeitsvertrag eine der grundlegenden Formen der Beschäftigung, die im Arbeitsgesetzbuch geregelt ist. Ein solcher Vertrag zeichnet sich dadurch aus, dass darin ein konkretes Enddatum oder ein bestimmtes Ereignis, das das Arbeitsverhältnis beendet, festgelegt wird.

 

Wesentliche Regelungen

  • Zeitliche Begrenzung: Ein befristeter Arbeitsvertrag darf für maximal 33 Monate abgeschlossen werden. Nach Überschreitung dieses Zeitraums wird der Vertrag automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt.

  • Begrenzung der Anzahl der Verträge: Ein Arbeitgeber darf mit demselben Arbeitnehmer maximal drei befristete Arbeitsverträge abschließen. Ein vierter Vertrag gilt unabhängig von seinem Inhalt als unbefristeter Arbeitsvertrag.

  • Grundsatz der Gleichbehandlung: Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag haben Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen, Vergütungen und Leistungen wie Arbeitnehmer mit einem unbefristeten Vertrag.

 

Beendigung des Vertrags

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann wie folgt beendet werden:

  • Einvernehmlich,
  • Durch Kündigung (mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen bis zu 3 Monaten, abhängig von der Dauer der Beschäftigung bei dem jeweiligen Arbeitgeber),
  • Fristlos, in den im Arbeitsgesetzbuch vorgesehenen Fällen.

 

Ausnahmen

Die oben genannten Begrenzungen in Bezug auf die Anzahl und die Dauer der Verträge gelten nicht in bestimmten Situationen, beispielsweise bei der Vertretung eines Arbeitnehmers, bei Saison- oder Gelegenheitsarbeit sowie bei der Beschäftigung für die Dauer bestimmter Aufgaben.

Probearbeitsverträge in Polen

Der Arbeitsvertrag auf Probe ist im polnischen Arbeitsrecht eine eigenständige Vertragsform, die in Artikel 25 § 2 des Arbeitsgesetzbuches geregelt ist. Er dient dazu, die Fähigkeiten und Eignung des Arbeitnehmers vor der Begründung eines längerfristigen Arbeitsverhältnisses zu prüfen. Die Regelungen hierzu unterscheiden sich in einigen Punkten von denen im deutschen Recht.

 

Maximale Dauer

Ein Arbeitsvertrag auf Probe kann in Polen für maximal 3 Monate abgeschlossen werden. Diese zeitliche Begrenzung ist rechtlich strikt geregelt, um Missbrauch zu verhindern. Eine Verlängerung oder erneute Probezeit ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer eine andere Position oder andere Aufgaben übernimmt.

➔ Im deutschen Arbeitsrecht ist die Probezeit keine eigenständige Vertragsform, sondern ein Bestandteil eines befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrags (§ 622 BGB). Sie kann bis zu 6 Monate betragen, was eine längere Testphase als in Polen ermöglicht.

 

Zweck des Arbeitsvertrags auf Probe

In Polen ist der Arbeitsvertrag auf Probe darauf beschränkt, die Qualifikationen und Kompetenzen des Arbeitnehmers für die vorgesehene Tätigkeit zu bewerten. Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beendet oder in einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden.

➔ In Deutschland bleibt das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit unverändert bestehen. Die Probezeit beeinflusst lediglich die Kündigungsfrist, die während dieser Zeit verkürzt ist.

 

Beendigung während der Probezeit

In Polen kann ein Arbeitsvertrag auf Probe mit einer verkürzten Kündigungsfrist beendet werden, die je nach Dauer des Vertrags zwischen 3 Arbeitstagen (bei bis zu 2 Wochen) und 2 Wochen (bei 3 Monaten) liegt.

➔ Im deutschen Recht gilt während der Probezeit in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, unabhängig von der Dauer der Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB).

 

Wichtiger Hinweis

Das polnische Recht bietet mit dem Arbeitsvertrag auf Probe eine eigenständige und klar begrenzte Vertragsform mit einer maximalen Dauer von 3 Monaten. Im Gegensatz dazu wird die Probezeit im deutschen Recht als Bestandteil eines regulären Arbeitsvertrags verstanden.

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